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Republik, Ex-Aufsichtsräten und Bankprüfern soll Streit verkündet werden.
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Wien.Noch hat das Handelsgericht Wien nicht einmal entschieden, ob die - diese Woche erstmals verhandelte - 48-Millionen-Euro-Klage der Kärntner Hypo gegen zwölf frühere Vorstände, Berater und Investoren-Gesellschaften wegen eines Vorzugsaktiendeals im Jahr 2004 überhaupt schlüssig ist. Dennoch könnte es bald prominenten Zuwachs in den - bereits jetzt dicht gefüllten - Reihen der Prozessparteien geben.
Von Beklagtenseite ist geplant, noch im Frühjahr - also vor der nächsten Verhandlung am 3. Juli - zahlreiche Streitverkündigungen auszusprechen. Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, sollen - unter anderem - die Republik sowie frühere Aufsichtsräte und Bilanzprüfer der Bank aufgefordert werden, wegen möglicher späterer Regressforderungen dem Verfahren beizutreten. "Bleibt das Klagsbegehren aufrecht, wird man der Republik den Streit verkünden müssen", so ein Involvierter. Schließlich hätten Nationalbank und Finanzaufsicht die Vorzugsaktien mehrfach geprüft. (Die Behörden forderten die Rücknahme, eine Gesetzesverletzung wurde damals allerdings nicht festgestellt.) Die Bankprüfer wiederum hätten die Bilanzen unterschrieben.
Die frühere Hypo-Abschlussprüferin Deloitte erklärt nun, in Zusammenhang mit den Vorzugsaktien 2004 und einer strittigen Kapitalerhöhung 2006 seitens "der damals zuständigen Vertreter der Bank nicht oder möglicherweise sogar wissentlich falsch informiert worden" zu sein. Die Gerichte müssten klären, ob und unter welchen Umständen umstrittene Nebenabsprachen zustande gekommen sind und welche Rechtsfolgen sich daran knüpfen. Dann könne "eine endgültige Beurteilung der Auswirkung auf die betroffenen Konzernabschlüsse" der Hypo für die Jahre 2004 bis 2007 erfolgen.
Alle Betroffenen bestreiten jedes Fehlverhalten.