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Saftige Förderungen für Lehrlingsbetriebe

Von Erich Wolf

Wirtschaft
Es zahlt sich für Unternehmen aus, Lehrlinge einzustellen. Foto: bilderbox

Unterstützung für Ausbildungsmaßnahmen und besonderen Prüfungserfolg. | Vorsicht wegen Fristenversäumnis. | Wien. Lehrlinge auszubilden, ist jetzt besonders attraktiv. Denn das novellierte Berufsausbildungsgesetz hat neue Förderprogramme gebracht, die Lehrbetrieben und deren Schützlingen zusätzliches Geld sichern. Damit soll Arbeitgebern die Ausbildung von Lehrlingen schmackhafter gemacht und gleichzeitig auch die Qualität der Ausbildung gesichert werden. Das Motto: Basis- und Qualitätsförderung.


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Im Rahmen der sogenannten Basisförderung unterstützt der Staat Ausbildungsbetriebe nun mit drei Lehrlingsentschädigungen für Auszubildende im ersten Lehrjahr. Im zweiten Jahr übernimmt er die Kosten für zwei Lehrlingsentschädigungen pro Betrieb, im dritten und im vierten Ausbildungsjahr für je eine.

Extra-Geld bekommen "neue" Lehrbetriebe: Firmen, die innerhalb der vergangenen drei Jahre kein Lehrverhältnis hatten, erhalten jetzt für jeden neu aufgenommenen Lehrling zusätzlich zur Basisförderung den "Blum-Bonus II". Das ist eine einmalige Prämie von 2000 Euro. Gut haben es vor allem neu gegründete Unternehmen. Sie können den Blum-Bonus nicht nur einmalig in Anspruch nehmen, sondern ab der Gründung fünf Jahre lang.

Bares für die Bildung

3000 Euro ist es dem Fiskus wert, wenn der Betrieb zur Mitte der Lehrzeit für seine Lehrlinge einen Ausbildungsnachweis erbringt - entweder in Form einer einfachen Dokumentation oder indem die jungen Leute einen Praxistest absolvieren. Wird dem Lehrling eine berufsbezogene Zusatzausbildung gesponsort, schießt die öffentliche Hand 75 Prozent der Kurskosten, maximal 1000 Euro, zu. Gleiches gilt übrigens, wenn sich der Ausbildner für Lehrlinge selbst weiterbildet.

Ein Zuckerl gibt es auch für besonders gescheite Lehrlinge. Der Betrieb bekommt 250 Euro, wenn der eigene Lehrling eine ausgezeichnete Lehrabschlussprüfung absolviert. Gute Lehrabschlussprüfungen werden mit 200 Euro belohnt.

Aber auch für Lernschwache hat der Fiskus ein Herz, denn Nachhilfekurse und Dienstfreistellungen für Wiederholungsprüfungen sind ebenso förderwürdig.

An wen können sich ausbildungswillige Betriebe aber nun wenden? Die Förderungsanträge wickeln die Lehrlingsstellen der Wirtschaftkammer des jeweiligen Bundeslandes ab. Man sollte dabei unbedingt die gesetzlichen Fristen im Auge behalten: Die Anträge sind innerhalb von drei Monaten zu stellen, nachdem das Lehrjahr abgelaufen oder ein "gefördertes Ereignis" eingetreten ist.

Hilfe auch vom AMS

Die neuen Begünstigungen gibt es allerdings nur für Lehrverhältnisse ab dem 28.Juni 2008. Wer zu diesem Zeitpunkt schon Lehrlinge im Betrieb hatte, kann für diese immerhin die bisherige steuerfreie Lehrlingsprämie in Höhe von 1000 Euro pro Lehrling in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet noch das Arbeitsmarktservice (AMS) ähnliche Förderungen.

Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.