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Schadenersatz für Pendler?

Von Georg Friesenbichler

Politik

Die Beschwerden von Pendlern, die sich durch den Streik um die Gegenleistung für den Erwerb von Wochen- und Monatskarten geprellt fühlen, häufen sich. Das Land Niederösterreich hat nun einen Anwalt beauftragt, die Pendlerinteressen gegenüber den ÖBB im Rahmen einer Sammelklage zu vertreten.


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"Wer haftet für die getätigten Zahlungen und kommt für den Verlust durch nicht konsumierte Leistungen auf? Die ÖBB oder die Gewerkschaft?", fragte Markus Prenner vom Pendlerclub Burgenland in einem offenen Brief an Eisenbahner-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl. In erster Linie wären dies wohl die ÖBB, meinen Rechtsexperten; die Frage, ob sich diese wiederum am ÖGB schadlos halten können, ist umstritten.

An die ÖBB richtet jedenfalls der von Niederösterreich beauftragte Wiener Anwalt Christoph Herbst seine eventuelle Sammelklage. Landeshauptmann Erwin Pröll verwies auf die Telefonnummer 513 95 40-33, unter der sich Betroffene - Pröll nannte das Beispiel einer Pendlerin, die 1.000 Euro für eine Jahreskarte zahlte - melden können. Man müsse bekannt geben, welche Karte der Bundesbahnen man besitze und welche Unkosten dadurch entstanden seien, dass man "die ÖBB nicht verwenden" konnte, präzisierte Herbst. Das Spektrum reiche von Fahrten mit dem Auto bis zu Hotelübernachtungen.

Wenn eine Fahrkarte während des Streiks ihre Gültigkeit verloren hat, kann der Kunde das Ticket noch innerhalb von zwei Tagen nach Streikende nützen oder es im selben Zeitraum gegen Rückerstattung des Kaufpreises retournieren.

Michael Palfinger vom Verein "Fahrgast" forderte eine generelle gesetzliche Verankerung von Verbraucherschutzrechten für Kunden von allen Transportunternehmen, die Fahrpreisvergütungen bei Ausfall von Zügen, aber auch bei Verspätungen umfassen müsste.

Im Burgenland konnte sich der Landtag nicht darüber einigen, dass das Land von den ÖBB Schadenersatz fordern sollte. Ein entsprechender ÖVP-Antrag wurde von der SP-Mehrheit abgelehnt. Die steirische Verkehrsverbundgesellschaft will hingegen entsprechend des Kooperationsvertrages den ÖBB rund 77.000 Euro pro Tag für nicht erbrachte Leistungen abziehen.