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Schadenersatz: Nicht nur Kärnten muss sich wappnen

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Verkäufer haften anteilig für einen möglichen Schaden. | Dobernig: "Land gar nicht Eigentümer der Bank gewesen." | Wien. Wenn Bayern mit seinen Schadenersatzklagen wegen des Hypo-Desasters Ernst macht, muss sich wohl nicht nur Kärnten warm anziehen. Insgesamt 3,7 Milliarden Euro hat die ehemalige Hypo-Mutter BayernLB am Wörthersee in den Sand gesetzt. Gegenüber Kärnten könnten die Münchner aber lediglich 1,835 Milliarden Euro davon geltend machen.


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Der Rest würde wohl auf die anderen beiden Verkäufer im Jahr 2007 entfallen: die Vermögensverwaltungsgesellschaft des Investors Tilo Berlin und die Hypo-Mitarbeiterstiftung. Die BayernLB hat nämlich mit jedem der Verkäufer einen eigenen Kaufvertrag abgeschlossen. Laut dem Unternehmensrechtsexperten Johannes Zollner von der WU Wien haftet grundsätzlich jeder nur im Ausmaß seines Anteils am Gesamt-Deal.

Ausgehend von einem Gesamtschaden von 3,7 Milliarden Euro würden auf Berlin 1,842 Milliarden Euro entfallen, auf die Mitarbeiterstiftung immerhin noch 22 Millionen Euro. Zollner verweist jedoch auch darauf, dass die BayernLB jedem Verkäufer einzeln nachweisen muss, sie über die wahre Situation der Hypo getäuscht zu haben. Da etwa Berlin zuvor nur kurz bei der Bank engagiert gewesen ist, stelle sich die Frage, was er selbst gewusst hat und was nicht.

Verjährung ab Oktober

Berichten zufolge soll die BayernLB bereits Vorkehrungen gegen eine mögliche Verjährung getroffen haben. Laut Zollner wäre - je nach rechtlicher Konstellation - der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Verjährung drei Jahre nach Übergabe der Unternehmensanteile. Im konkreten Fall ist dies der 9. Oktober 2010.

Aus dem Schneider dürfte die Grazer Wechselseitige Versicherung sein: Die ehemalige Hypo-Aktionärin hat nicht direkt an die BayernLB verkauft, sondern über Tilo Berlin. Doch auch Kärnten putzt sich ab: Das Land sei gar nicht Eigentümer der Bank gewesen und könne daher nicht geklagt werden, so die Landesräte Harald Dobernig (FPK) und Josef Martinz (ÖVP) am Freitag vor Journalisten. Tatsächlich hat die Kärntner Landesholding die Hypo-Anteile des Landes verwaltet und verkauft. Bei der Holding handelt es sich rechtlich um eine eigentümerlose Gesellschaft, die allerdings der Aufsicht des Landes unterliegt. Doch selbst, wenn nur die Landesholding Schadenersatz leisten müsste: Ihre Beteiligungen - ganz zu schweigen vom sogenannten Zukunftsfonds - stellen für Kärnten wichtige Vermögenswerte dar.

Tatsächlich müsste die BayernLB aber zunächst nachweisen, dass sie absichtlich getäuscht worden ist. Das Land und Tilo Berlin haben wiederholt betont, dass beim Verkauf alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Die Mitarbeiterstiftung wollte sich am Freitag nicht zu möglichen Klagen äußern. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.