Gezielte Angriffe auf Zivilisten seien Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht und womöglich Kriegsverbrechen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 2 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
In einem gemeinsamen Pressestatement mit Bundeskanzler Karl Nehammer bezeichnet Außenminister Alexander Schallenberg (beide ÖVP) die Angriffe Russlands auf die ukrainischen Großstädte Kiew und Charkiw als mögliche Kriegsverbrechen. Russische Truppen würden bewusst auch zivile Einrichtungen beschießen, dabei käme auch Streumunition zum Einsatz, die international geächtet ist. Gezielte Angriffe auf Zivilisten stellen Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht dar und könnten als Kriegsverbrechen gesehen werden.
Nehammer bestätigt, dass die Ukraine das russische Vorgehen dokumentiert und die Unterlagen an den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag weitergibt. Russland müsse sich also bewusst sein, dass es für seine Verbrechen zu Verantwortung gezogen werden würde. Wer die internationale Sicherheitsordnung auf diese Weise gefährde, stehe "weltweit im Abseits", so Schallenberg.
UNO-Diplomat will Russland Vetorecht nehmen
Auch bei erneuten Gesprächen mit dem russischen Botschafter habe Schallenberg die Wahrung des humanitären Völkerrechts eingefordert, das Russland "kein Rosinenpicken" ermöglichen dürfte. Weiters habe er Russland aufgefordert, gesicherte Korridore einzurichten, über die Menschen die umkämpften Städte sicher verlassen oder humanitäre Hilfe erhalten könne. Es liege allein in Russland, seine Truppen zurückzuziehen und die Sicherheit ukrainischer Zivilisten zu gewährleisten.
Österreichs Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen, Alexander Marschik, stellt bei einer Sondersitzung der UNO-Generalversammlung bereits Russlands Vetorecht im UNO-Sicherheitsrat in Frage. Zwar sei das Vetorecht Russlands in der UN-Charta verankert, doch das gelte auch für die Verpflichtung, UN-Grundsätze zu wahren. Russlands Vorgehen sei hingegen ein "eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht" und verletze Artikel 2 Absatz 4 der UNO-Charta, in dem sich die Mitglieder dazu verpflichten, die politische Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit eines Staates zu achten. (vis)