Pilz: Überprüfung der Eurofighter bis spätestens Mai fertig. | U-Ausschuss als stärkstes Instrument der demokratischen Kontrolle. | Wien. Hohe Ziele haben sich die Grünen im Vorfeld der konstituierenden Nationalratssitzung am kommenden Montag gesteckt. "Der Untersuchungsausschuss zu den Eurofightern wird seine Arbeit bis April oder spätestens Mai abgeschlossen haben", zeigte sich etwa der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz am Freitag zuversichtlich. Der rot-grün-blaue Antrag auf den U-Ausschuss sei bereits fertig gestellt.
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Wie berichtet, wollen die Grünen auch einen Antrag auf einen Banken-Untersuchungsausschuss stellen, bei dem laut Pilz neben der Causa Bawag auch die Vorgänge rund um die Hypo-Alpe-Adria und das "Versagen des Finanzministers und der Finanzmarktaufsicht" bei den "Bankenskandalen" unter die Lupe genommen werden sollen. Dieser U-Ausschuss wird laut Pilz aber erst dann zusammentreten, wenn die Eurofighter-Untersuchung abgeschlossen ist - also spätestens im Juni 2007.
Banken-Untersuchung: Mehrheit möglich
Ob die Grünen in der Banken-Frage die zur Einsetzung eines U-Ausschusses nötige Mehrheit im Parlament bekommen werden, ist noch unklar - Pilz hat allerdings "ein gutes Gefühl", dass SPÖ und FPÖ zustimmen werden. Beide Parteien haben immerhin bereits die Bereitschaft zur Schützenhilfe signalisiert.
Der U-Ausschuss ist neben dem Misstrauensantrag das schärfste Kontrollmittel der parlamentarischen Demokratie. Da die Einsetzung eines solchen Gremiums einer Mehrheit im Parlament bedarf, bleiben von der Opposition beantragte U-Ausschüsse meist Wunschvorstellungen.
Bisher gab es in der Zweiten Republik nur 14 U-Ausschüsse (siehe Kasten links), darunter sehr publikumswirksame wie etwa jenen zum Fall Lucona, in dessen Folge der ehemalige SPÖ-Außenminister Leopold Gratz über seine Freundschaft zum Hauptverdächtigen Udo Proksch stolperte. 1989 trat er als Nationalpräsident zurück.
Bereits im vergangenen August hat die SPÖ einen Reformplan für die Nationalrats-Geschäftsordnung vorgestellt, durch den die Rechte der Opposition gestärkt werden sollen. Unter anderem können sich die Sozialdemokraten die Einsetzung eines U-Ausschusses als Minderheitsrecht - also etwa ab einem Drittel der Abgeordneten - vorstellen. Dies wünscht sich auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer: "Natürlich sollte der U-Ausschuss ein Minderheitsrecht werden, weil er das wichtigste Mittel des Parlaments darstellt, die Regierung zu kontrollieren." Dass damit der U-Ausschuss als Instrument verwässert werden könnte, weil durch die zu erwartende hohe Zahl an eingesetzten Untersuchungsgremien die normale Arbeit des Parlaments blockiert werden könnte, glaubt Mayer nicht.
Minderheitsrecht mit Beschränkung?
Um dies zu verhindern, müsse es eben eine Beschränkung - etwa auf eine bestimmte Höchstzahl an U-Ausschüssen je Legislaturperiode - geben.
Eine derartige Lösung hat der Tiroler Landtag gefunden: Dort ist ein Antrag auf einen U-Ausschuss ausreichend unterstützt, wenn nur 10 der 36 Abgeordneten dafür stimmen. Allerdings dürfen nie zwei Untersuchungsausschüsse zur gleichen Zeit stattfinden.
Ermittlungen nach der Strafprozessordnung
Die Ermittlungen eines U-Ausschusses verlaufen nach der Strafprozessordnung: Geladene Zeugen stehen unter Wahrheitspflicht, wer dagegen verstößt, muss mit gerichtlichen Sanktionen rechnen.
Generell müssen alle Akten vorgelegt werden, die den untersuchten Fall betreffen. Bei den Eurofightern wäre dies der vollständige Vertrag - das öffentliche Recht "sticht" laut Mayer das privatrechtliche Übereinkommen mit der Herstellerfirma, das die Bundesregierung zur Geheimhaltung verpflichtet.
Der U-Ausschuss bleibt trotz der weitreichenden Kompetenzen an die Gewaltenteilung gebunden: Als parlamentarische Einrichtung hat er keine Exekutivgewalt - Strafverfolgung und Hausdurchsuchungen können nur über den Umweg der Gerichte erfolgen.
In der Causa Eurofighter sollen laut Pilz jedenfalls sämtliche Entscheidungen, von der Typenwahl über den Vertragsabschluss bis hin zu den Gegengeschäften und dem "Verdacht auf Parteienfinanzierung" überprüft werden.
Bisher 14 U-Ausschüsse in der Zweiten Republik:
1949 - 1952: Untersuchung der Tätigkeit der Vertreter der Creditanstalt, der Länderbank und der Bundeshandelskammer in New York ( ERP-Hilfe ). Obmann: Eduard Hartmann (V).
1966 - 1968: Untersuchung der Vorfälle beim Autobahn- und Straßenbau. Obmann: Otto Kranzelmayr (V).
1968 - 1969: Untersuchung der Vorfälle im Bundesministerium für Inneres ( Spionageaffäre ). Obmann: Otto Kranzelmayr (V).
1971 - 1972: Prüfung aller Umstände um den internationalen Ideenwettbewerb für Architekten ( UNO-City ). Obmann: Eduard Moser (V).
1971 und 1972 - 1975 : Untersuchung der Vorfälle im Zusammenhang mit Flugzeugeinkäufen des Bundesheeres. Obmann: Gustav Zeillinger (F).
1972 - 1975: Untersuchung aller mit der Übertragung des Internationalen Konferenzzentrums Wien an die LAKW-AG zusammenhängenden Vorgänge. Obmann: Tassilo Broesigke (F).
1976 - 1977 : Überprüfung der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gegen das Abhören von Telefongesprächen. Obmann: Tassilo Broesigke (F).
1977 : Überprüfung österreichischer Waffenexporte ins Ausland. Obmann: Walter Hauser (V).
1980 - 1981 : Untersuchung zum Bau des AKH in Wien. Obmann: Norbert Steger (F).
1982 - 1983 : Untersuchung der Wohnbau Ost gemeinnützige Baugenossenschaft ( WBO ). Obmann: Holger Bauer (F).
1988 - 1989 : Untersuchung der Verantwortlichkeiten in der Causa Lucona. Obmann: Ludwig Steiner (V).
1989 - 1990 : Überprüfung von Waffenexporten an Irak und Iran ( Noricum ). Obmann: Ludwig Steiner (V).
1989 - 1990 : Untersuchung von Unregelmäßigkeiten im Milchwirtschaftsfonds. Obmann: Hans-Joachim Ressel (S).
2000 - 2002 : Untersuchung der Verantwortung im Zusammenhang mit der Vergabepraxis des Sozialministeriums ( Euroteam ). Obfrau: Helene Partik-Pablé (F).