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Urheberrechtsgesetznovelle 2006 im Justizausschuss. | Fekter: Keine Kabeltantiemen für Schauspieler. | Wien.Die Regierungskoalition ist sich über die Urheberrechtsgesetznovelle 2006, die heute, Dienstag, im Justizausschuss behandelt wird, einig: Schauspieler bekommen keine Kabeltantiemen - ein Entgelt für per Kabelfernsehen ausgestrahlte Filme -, sondern einen Beteiligungsanspruch von 50 Prozent an der Leerkasettenvergütung.
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Eine Tatsache, die den Verband Österreichischer Filmschauspieler (VÖFS), die Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (Kmsfb) und die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VDFS) wenig erfreut. Diese hatten die Regierung schon mehrmals aufgefordert, jenen Passus der Novelle zu ändern, der den "Beteiligungsanspruch am Kabelentgelt nur den Filmurhebern zusteht, nicht aber den Filmschauspielern". Das würde bedeuten, dass ab 1. Jänner 2006 für alle österreichischen Filmschauspieler ein Teil ihres Einkommens, nämlich die Kabeltantiemen, wegfällt, sagte Walter Dillenz, Geschäftsführer der VDFS gegenüber der "Wiener Zeitung". In ganz Europa würden Filmschauspieler für ihre Filme, die im Fernsehen gesendet und über Kabel weitergeleitet werden, Tantiemen bekommen.
Tatsächlich gestaltet sich die Tantiemenvereinbarung in Österreich als juristischer Graubereich. Laut Dillenz werden seit neun Jahren rund 160.000 Euro jährlich an 800 Schauspieler ausgeschüttet. Eine eindeutige gesetzliche Grundlage gebe es dafür jedoch nicht.
Sollten die Schauspieler gesetzwidrig Gelder aus der Kabelvergütung erhalten haben, wäre dies für ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter "ein Fall für den Staatsanwalt". Für sie ist der Schauspieler kein Urheber und er habe somit keinen Anspruch auf Kabelentgelt.
Der VÖFS hatte sich bereits im November mit einer Unterschriftenliste von 320 Schauspielern, darunter Alfred Dorfer, Marianne Mendt, Waltraud Haas und Christiane Hörbiger, an Kunststaatssekretär Franz Morak gewandt.
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