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Scheiden über Grenzen hinweg leichter machen

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft
In der EU gehen jährlich 170.000 internationale Ehen zu Bruch. Foto: Bilderbox

EU-Pioniergruppe will anwendbares Recht regeln. | Kommission steht dem Vorschlag positiv gegenüber. | Wien. Zu lange hat sich Schweden quer gelegt und das Zustandekommen von einheitlichen Regeln über das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Scheidungen blockiert. Jetzt reicht es Österreich, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Italien, Ungarn, Slowenien, Griechenland und Rumänien. Sie möchten, dass Teile der Rom-III-Verordnung zumindest zwischen ihnen gelten und haben bei der EU-Kommission Anträge auf eine verstärkte Zusammenarbeit eingebracht. Die Verordnung in ihrer jüngsten Version sieht vor, welches Recht bei Scheidungen mit internationalem Bezug anzuwenden ist.


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Derzeit ist das in jedem Mitgliedstaat eigens geregelt, was zu einer sehr unübersichtlichen Situation führt. Manche Länder knüpfen dabei an den gemeinsamen Aufenthaltsort des Ehepaares an, manche an die Nationalität, und andere wiederum wenden immer ihr eigenes Recht an. Letzteres ist zum Beispiel in Schweden und den Niederlanden der Fall.

Somit kann eine Scheidung völlig unterschiedliche Konsequenzen haben - je nachdem, in welchem Land die Scheidung eingereicht wird. Nach maltesischem Recht gibt es etwa überhaupt keine Scheidung, sondern nur eine Trennung von Tisch und Bett.

Forum shopping

Gewiefte scheidungswillige Ehepartner können durch eine geschickte Auswahl des Gerichts den Verfahrensausgang so zu ihren Gunsten beeinflussen. Diese Taktik wird als "Forum shopping" bezeichnet.

Ganz frei ist man bei der Auswahl des Gerichts allerdings nicht. Eine EU-Verordnung sieht für grenzüberschreitende Scheidungen sechs Gerichtsstände vor, unter denen der Antragsteller auswählen kann. Anknüpfungspunkte sind unter anderem der gewöhnliche Aufenthaltsort beider Ehepartner oder der letzte gewöhnliche gemeinsame Aufenthalt. Der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, könnte das aber auch in dem Land tun, in dem er sich alleine für gewöhnlich aufhält, wenn sich das Paar zum Beispiel nur am Wochenende sieht. Nicht möglich ist es derzeit, dass sich die Ehepartner gemeinsam einen Gerichtsstand aussuchen. Das hätte die Rom-III-Verordnung ändern sollen.

Darüber hinaus hätte sie für alle Mitgliedstaaten einheitlich geregelt, welches Recht bei internationalen Scheidungen zur Anwendung kommt und damit mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit schaffen sollen. Das Scheidungsrecht selbst wird dabei nicht harmonisiert - es bleiben die nationalen Gesetze weiter bestehen.

Eine Vereinheitlichung der Kollisionsnormen könnte es nun allerdings trotzdem in Form einer verstärkten Zusammenarbeit geben. Diese Möglichkeit ist im Vertrag von Nizza vorgesehen, wenn mindestens acht EU-Staaten gemeinsam vorgehen. Gebrauch gemacht wurde von dieser Option jedoch noch nie.

Positive Orientierung

Abzuwarten bleibt nun, wie die Kommission auf die Anträge der Mitgliedstaaten reagiert. Sie kann einen Verordnungsvorschlag vorlegen und sich dabei an den Entwurf der Rom-III-Verordnung halten. Sie könnte die Idee aber auch gänzlich verwerfen. Bei der Kommission heißt es auf Anfrage der "Wiener Zeitung", dass es eine "positive Orientierung" gibt.