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Vorzugsaktien-Deal wird unter die Lupe genommen.
| Heftige Angriffe der Verteidiger gegen den Sachverständigen.
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Klagenfurt. Es ist der zweite Versuch der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, nach der Notverstaatlichung der Kärntner Hypo Ende 2009 frühere Manager der Bank hinter Gitter zu bringen. Und nach den erstinstanzlichen Freisprüchen vor einem Jahr im Verfahren wegen umstrittener Kredite an die Fluglinie Styrian Spirit stehen die Ankläger diesmal bereits unter Erfolgsdruck.
Während Staatsanwalt Robert Riffel den Vorzugsaktien-Deal der Hypo, der Gegenstand dieses - am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt gestarteten - Prozesses ist, als "missbräuchliche Umgehungskonstruktion" und "Scheingeschäft" bezeichnet, versuchen die Anwälte der Angeklagten die Transaktion als rechtlich zulässig und besonders kostengünstig darzustellen. Neben den Ex-Hypo-Vorständen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger müssen sich auch zwei frühere Berater der Bank - ein Anwalt und ein Steuerberater - vor Gericht verantworten. Zum Vorwurf der Untreue, den die Staatsanwaltschaft erhebt, bekannten sich alle vier Angeklagten zum Prozessauftakt nicht schuldig. Sie bestreiten jedes Fehlverhalten.
Thema der Anklage ist der Verkauf von Vorzugsaktien der Hypo-Leasing-Holding für 55 Millionen Euro an die BC Holding AG im Jahr 2004. Ziel der Bank war es, Kernkapital für die Bilanz zu generieren, was ihr eine Vorzugsdividende von bis zu 6,25 Prozent wert war. Da die BC Holding den Kauf jedoch durch einen Kredit der Hypo-Tochter in Liechtenstein finanzierte, der ihr durch ein komplexes Firmennetzwerk im Fürstentum zugeleitet worden war, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass gar kein Eigenkapital geschaffen worden sei, weil das Risiko bei der Bank geblieben wäre. Aus der Differenz zwischen den bezahlten Dividenden und den erhaltenen Kreditzinsen wird ein Schaden für die Hypo von 5,49 Millionen Euro errechnet.
Liechtenstein-Konstruktion nur, um Steuern zu sparen
Die Anwälte der Angeklagten bezeichneten das am Dienstag als "Irrtum" und bezeichneten ihre Mandanten als "Sündenböcke" für Probleme der Hypo, die in Wahrheit erst viel später aufgetreten seien. Damals sei in der Bank alles in Ordnung gewesen, hieß es. Das Kapital aus den Vorzugsaktien wäre trotz Finanzierung durch eine Konzerntochter als Kernkapital anrechenbar gewesen, das Modell "auf Herz und Nieren" geprüft worden. Die Konstruktion via Liechtenstein habe man nicht gewählt, um etwas zu verschleiern, sondern um Steuern zu sparen. Andere Modelle der Eigenkapitalgenerierung hätten weit höhere Kosten mit sich gebracht.
Der mitangeklagte Anwalt war nicht nur Berater der Hypo, sondern auch Mitbegründer der BC Holding, die mit dem Vorzugsaktien-Investment einen guten Gewinn gemacht haben dürfte. Sein Rechtsvertreter erklärte am Dienstag allerdings, die Firma wäre seinem Mandanten "wirtschaftlich überhaupt nicht zuzurechnen" gewesen.
Ein zentraler Angelpunkt des Verfahrens ist eine Stellungnahme der - zum Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte gehörenden - Auditor Treuhand GmbH, die knapp vor dem Vorzugsaktien-Deal von der Hypo eingeholt worden war. In dem Dokument, das der "Wiener Zeitung" vorliegt, werden einige Voraussetzungen aufgelistet, die für eine Anrechnung von konzernfinanzierten Vorzugsaktien als Eigenmittel erfüllt sein müssen. Laut Staatsanwalt Riffel hätten die Angeklagten dann jedoch "genau das Gegenteil" gemacht. Um ihre Position zu untermauern, haben die Beschuldigten mehrere Privatgutachten erstellen lassen, die zum Schluss kommen, dass eine Anrechnung des Kapitals sehr wohl erlaubt gewesen sei. Heftige Angriffe der Anwälte setzte es gegen den Sachverständigen, der im Auftrag Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Causa erstellt hat und zu anderen Schlüssen kommt. Dieser sei gar nicht für bankrechtliche Fragen zertifiziert, wird argumentiert.
Heute, Mittwoch, werden Kulterer und Striedinger vor Gericht einvernommen. Danach sind bis Mitte Mai noch weitere elf Verhandlungstermine angesetzt.