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Schelling gegen EU-Vorstoß zur Steuertransparenz

Von Nina Flori

Politik

Der Finanzminister will aus Datenschutzgründen nicht, dass Konzerne ihre Steuern veröffentlichen.


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Wien. Unternehmen sollten ihre Gewinne dort versteuern, wo sie entstehen, und sie nicht in dubiose Firmenkonstruktionen in Steueroasen transferieren, um der Besteuerung zu entgehen.

Dieser Aussage würden nach den Steuerbegünstigungs- beziehungsweise Steuerhinterziehungs-Affären, die durch Lux Leaks und Panama Leaks ans Licht gekommen sind, wohl die meisten Politiker und Politikerinnen zustimmen. Doch der Kampf gegen die Gewinnverschiebung großer Unternehmen gestaltet sich zäh. Zwar haben sich die EU-Finanzminister Anfang März auf den Austausch von Steuerdaten internationaler Großkonzerne geeinigt, doch eine Veröffentlichung der Steuerdaten von multinationalen Unternehmen, wie es die EU-Kommission zur Zeit plant, stößt auf Widerstand.

Etwa bei Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP). Er lehnt eine verpflichtende Veröffentlichung aus Datenschutzgründen ab. Es reiche völlig aus, wenn das Finanzministerium Einsicht habe, heißt es dort. Das Steuergeheimnis sei schließlich immer noch eines der am besten gehüteten Geheimnisse.

Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro die von ihnen entrichtete Ertragsteuer veröffentlichen müssen. Und zwar in einem Bericht zusammen mit anderen relevanten steuerlichen Informationen. Diese zusätzlichen Transparenzanforderungen sollen unabhängig davon, ob die Unternehmen ihren Sitz in oder außerhalb der EU haben, erfüllt werden. Man will also nicht nur für europäische, sondern auch für nicht-europäische multinationale Unternehmen, die in Europa Geschäfte betreiben, dieselben Berichtspflichten schaffen. Die dadurch entstehende öffentliche Kontrolle soll bewirken, dass Unternehmen soziale Verantwortung übernehmen - und zwar dort, wo sie ihren Geschäften nachgehen. Zudem will man für kleinere und mittlere Unternehmen, die keine Steuerfluchtpolitik betreiben, den Wettbewerbsnachteil, den sie dadurch erleiden, verringern.

Die Initiative der Kommission führt den von den G20 im November des vergangenen Jahres gebilligten OECD-Plan ("Base Erosion an Profit Shifting" - BEPS) fort, der sich gegen Steuertricks und Gewinnverlagerung internationaler Konzerne richtet.

Einer Schätzung der EU zufolge wären 6000 multinationale Konzerne von der geplanten Berichtspflicht erfasst, 2000 davon haben ihr Hauptquartier in der EU. In Österreich dürften zwischen 15 und 25 Unternehmen betroffen sein. Insgesamt müssten nur 10 bis 15 Prozent der international tätigen Firmen Steuerinformationen abliefern, sie stehen aber für 90 Prozent des Umsatzes aller Großkonzerne.

Frankreich, Italien und Großbritannien haben sich zu dem Vorschlag der Kommission bereits positiv geäußert.

Schelling meint in einer Stellungnahme für den Bundesrat jedoch, dass eine Veröffentlichung von Steuerinformationen ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Unternehmen berge. Geschäftsgeheimnisse könnten verletzt und die Daten in der Öffentlichkeit fehlinterpretiert werden, was den Wettbewerb negativ beeinflussen könne.

"Einwände völlig haltlos"

Die Nichtregierunsorganisation Attac, die am Donnerstag auf die Stellungnahme für den Bundesrat aufmerksam gemacht hat, bezeichnet die Einwände des Finanzministeriums als "völlig haltlos". "Öffentliche Berichtspflichten existieren für EU-Banken und EU-Rohstoffkonzerne schon seit 2014 - ohne, dass sie zu Wettbewerbsnachteilen geführt hätten", sagt David Walch von Attac im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Im Gegenteil, sie würden sogar helfen, steuerliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen klein- und mittelständischen Unternehmen und multinationalen Konzernen massiv zu verringern.