PodcastNach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU mit Wirkung vom 1. Mai 2004 stehen diesen Staaten in Zukunft noch zwei weitere Beitritte bevor, deren Termine allerdings noch ungewiss sind: zum einen gem. Art. 4 der Beitrittsakte (BA) von Athen (2003) der Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zum anderen gem. Art. 3 BA der Eintritt in den "Schengen-Raum" und die Übernahme des "Schengen-Besitzstandes", dessen technisches Herzstück das "Schengener Informationssystem" (SIS) darstellt.
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Beim SIS handelt es sich um ein elektronisches polizeiliches Fahndungs- und Informationssystem, das aus einem in Straßburg lokalisierten zentralen Großcomputer (C.SIS) und aus einem in jedem Schengen-Staat eingerichteten nationalen System (N.SIS) besteht. Im SIS sind gegenwärtig über 13 Millionen Fahndungen (Personen, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände) gespeichert. Österreich trat "Schengen" im April 1995 bei und beteiligt sich seit Dezember 1997 am SIS. Die österreichische Fahndungszentrale (SIRENE Österreich) ist in der Abt. 2 des Bundeskriminalamtes eingerichtet.
Obwohl Teile des "Schengen-Besitzstandes" - wie zum Beispiel das SIS - gem. Art. 3 Abs. 2 BA für die zehn neuen Mitgliedstaaten seit ihrem Beitritt zur EU formell verbindlich sind, sind sie in diesen aber nur dann anzuwenden, wenn der Rat nach einem speziellen Evaluierungsverfahren Land für Land für "Schengen-fit" erklärt hat. Da gegenwärtig an der Entwicklung eines "Schengener Informationssystems der zweiten Generation" (SIS II) gearbeitet wird, das erst 2007 operativ werden kann, wird den neuen Mitgliedstaaten ihre "Schengen-Reife" nicht vor diesem Zeitpunkt attestiert werden.
Das SIS II soll den neuen Mitgliedstaaten die Teilnahme am "Schengen-Raum" ermöglichen, so dass Reisende zwischen diesen und den alten EU-Mitgliedstaaten keiner Grenzkontrolle mehr unterworfen werden. Es soll aber auch die Strafverfolgungsbehörden unterstützen, mit den Herausforderungen in Sachen Sicherheit im Gefolge der fünften EU-Erweiterung besser fertig zu werden.
Nachdem der Rat die Kommission bereits im Dezember 2001 mit der technischen Entwicklung von SIS II beauftragt hatte, legte diese Anfang Juni 2005 drei Vorschläge zur Einführung des SIS II - zwei über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS II sowie einen weiteren über den Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum SIS II - vor (KOM(2005) 230, 236, 237). Die beiden ersten Rechtsakte enthalten Bestimmungen über die Systemarchitektur, die Finanzierung und die Zuständigkeiten sowie allgemeine Datenverarbeitungs- und Datenschutzvorschriften für das SIS II. Letzteres Instrument verfolgt den Zweck der Intensivierung der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und illegalem Handel mit gestohlenen Fahrzeugen und ermöglicht ein Zugriffsrecht der Kfz-Zulassungsstellen der Mitgliedstaaten auf im SIS II erfassten Daten.
Das SIS II soll im Jahre 2007 in 28 Staaten - den 25 EU-Staaten sowie Norwegen, Island und der Schweiz - die sich im Juni 2005 mit 54,6 Prozent für den Beitritt zum "Schengener-Raum" ausgesprochen hatte - in Betrieb genommen werden, womit sich der Schengener Fahndungsbereich auf über 450 Millionen Personen erstreckt. Das sind mehr Einwohner als jene der USA und der GUS zusammen.
Univ.-Prof. Waldemar Hummer ist Leiter des Instituts für Völkerrecht, Europarecht und Internationale Beziehungen an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.
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