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Schenken und Erben fast steuerfrei

Von Stefan Melichar

Wirtschaft
Geschenke unter Angehörigen müssen erst, wenn sie in Summe eine Wertgrenze von 75.000 Euro im Jahr übersteigen, dem Finanzamt gemeldet werden. Foto: bilderbox

Meldepflicht für große Schenkungen. | Weitergabe von Grundstücken bleibt steuerpflichtig. | Wien. Lange wurde darauf gewartet, nun hat Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) in Sachen Schenkungssteuer-Reparatur die Katze aus dem Sack gelassen. Für größere Schenkungen wird es in Zukunft Meldepflichten geben. Rundum steuerfrei wird Erben und Schenken aber nicht: Bei der Weitergabe von Grundstücken soll Grunderwerbsteuer anfallen.


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Molterer erwartet sich durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli eine "deutliche finanzielle und administrative Entlastung" für Familien und Unternehmen. Ursprünglich hatte ja der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Steuern wegen der gleichheitswidrigen Bewertung von Grundvermögen auf Basis jahrzehntelang nicht angepasster Einheitswerte aufgehoben.

Da sich die Regierungsparteien auf keine Reform einigen konnten, gibt es ab 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Das freut vor allem Wirtschaftsvertreter und ÖVP. Arbeiterkammer (AK) und weite Teile der SPÖ hätten sich dagegen eine umfassende Reparatur gewünscht.

Missbrauch verhindern

Zu einer solchen dürfte es wohl nicht kommen. Finanzminister Molterer beschränkt sich in seinem am Donnerstag in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf größtenteils darauf, Missbräuchen vorzubeugen. So sollen Meldepflichten verhindern, dass Schenkungen vorgetäuscht werden, um Einkommen- oder Umsatzsteuer zu umgehen.

Deshalb müssen Schenkungen zwischen Angehörigen, die eine Wertgrenze von 75.000 Euro im Jahr übersteigen, dem Finanzamt gemeldet werden. Handelt es sich nicht um Angehörige, beträgt die Grenze in Summe 15.000 Euro in fünf Jahren. Die Meldepflicht betrifft dabei sowohl den Schenker als auch den Beschenkten.

Nicht gemeldet werden müssen Grundstücksschenkungen oder -erbschaften. Hier führt ohnehin kein Weg am Fiskus vorbei. In Zukunft fällt zwar keine Schenkungssteuer, dafür aber weiterhin die - deutlich niedrigere - Grunderwerbsteuer an. Warum man nicht auch bei Grundstücken gänzlich auf die Besteuerung verzichtet, wird seitens des Finanzministeriums damit begründet, dass man in kein anderes Gesetz grob eingreifen wollte. Allerdings könnte sich das als kurzsichtig erweisen: Die Grunderwerbsteuer berechnet sich dann nämlich erst recht wieder nach den vom VfGH bekrittelten Einheitswerten.

"Nicht akkordiert"

Die Verfassungsrichter könnten also auch diese Steuer kippen. Der VfGH hat entsprechende Vorverfahren bereits abgeschlossen. Darüber, ob den Beschwerden gegen die Einheitsbewertung stattgegeben worden ist, halten sich die Richter aber noch bedeckt. Einen möglichen Gang zum VfGH erwägt auch der Verband Österreichischer Privatstiftungen (VÖP): Der fünfprozentige Eingangssteuersatz für Stiftungen fällt nämlich nicht - wie erhofft - analog zur Schenkungssteuer. VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus spricht von "Diskriminierung".

Laut SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer ist der Gesetzesentwurf weder mit seinem Parlamentsklub noch mit Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter (SPÖ) akkordiert. AK-Steuerexperte Otto Farny hält das angesichts der aktuellen Steuerreformdebatte für keinen Zufall. Er ortet eine Fortsetzung der "Sticheleien". Farny spricht sich nach wie vor für eine Beibehaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer aus. Die AK hat wiederholt bemängelt, dass es in Österreich zu geringe vermögensbezogene Steuern gebe.