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Schenkungen zur Verschleierung von Einkünften möglich. | Meldepflicht für Schenkungen könnte Ausweg darstellen. | Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft derzeit eine Beschwerde gegen die Schenkungssteuer. Nach dem Fall der Erbschaftssteuer ist wahrscheinlich, dass auch die Schenkungssteuer gekippt wird. Eine Entscheidung darüber könnte der VfGH noch vor dem Sommer treffen.
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Anders als der Fall der Erbschaftssteuer könnte das ersatzlose Streichen der Schenkungssteuer einige Probleme für den Fiskus bringen. Denn einer Vermögensübertragung durch Erbschaft sind Grenzen gesetzt: Sie ist weder zeitlich steuerbar, noch kann sie ein Erblasser öfter als einmal durchführen. Bei Schenkungen gibt es hingegen keine Grenzen: Jeder Bürger kann beliebig oft und zu jedem gewünschten Zeitpunkt etwas verschenken.
Bei den Finanzbehörden fürchten daher viele, dass Schenkungen künftig dazu verwendet werden könnten, um Einkommen zu verschleiern. Auf diese Art könnte der Fall der Schenkungssteuer ein deutlich größeres Loch ins Budget reißen als bisher angenommen.
Die Schenkungssteuer selbst hat zwar nur ein Aufkommen von etwa 50 Mio. Euro. Sie gilt aber beim Fiskus auch als Schutz vor einem Einbruch der Lohn- und Einkommensteuer-Einnahmen. Diese betragen insgesamt rund 20 Mrd. Euro und sind die wichtigste Stütze des Staatshaushalts.
Vermögenszuwächse
Die Steuerfahndung kommt Steuerhinterziehern häufig deshalb auf die Schliche, weil deren Vermögen stärker wächst, als durch das Einkommen erklärbar wäre. Fällt die Schenkungssteuer, könnte in Zukunft unter Umständen jeder verdächtige Vermögenszuwachs vor dem Finanzamt durch Schenkungen (zum Beispiel von einem Wahlonkel aus aus dem Ausland) gerechtfertigt werden.
Einen Ausweg könnte hier eine gesetzliche Meldepflicht für Vermögensübertragungen durch Schenkung darstellen. Dafür müsste die Regierung allerdings nach einem VfGH-Entscheid zur Gesetzesreparatur schreiten.
Aber selbst dann bestünden bei entsprechender Planung beträchtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Vermögen könnte beispielsweise aus Steuergründen beliebig oft hin- und her verschenkt werden.
Ein Fall der Schenkungssteuer würde aber noch weitere Probleme für den Fiskus auslösen. Der Steuerexperte Karl Bruckner von der BDO Auxilia verweist darauf, dass es in diesem Fall möglich wäre, Unternehmensanteile innerhalb einer Familie zu verschenken. Je mehr Personen man hier einbezieht, umso geringer sind die Einkünfte aus dem Unternehmen pro Person, und umso geringer ist auch die Belastung durch die Einkommensteuer.
Beispiel Kanada
Es könnte auch generell versucht werden, Einkünfte als Schenkungen zu tarnen. Firmen könnten etwa steuerpflichtige Gehaltsbestandteile (Parkplätze, Essensbons, Kleidung) künftig verschenken. Auch Geldgeschenke an Mitarbeiter wären denkbar. Und nicht ganz unvorstellbar wäre, dass Handwerker künftig öfter Nachbarschaftshilfe leisten, während im Gegenzug (selbstverständlich ohne Zusammenhang) Geschenke gemacht werden.
Im Finanzministerium ist man sich der Probleme bewusst. Dem Vernehmen nach will man sich zu deren Lösung das kanadische Beispiel näher anschauen. Kanada hat vor einigen Jahren die Schenkungssteuer abgeschafft.
ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll meint, man werde all diese Punkte berücksichtigen, sollte der VfGH die Schenkungssteuer kippen. Dennoch gelte für die ÖVP: "Wir bleiben bei unserer Linie. Die Schenkungssteuer soll abgeschafft werden."
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