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Milderer Schuldspruch als zuvor, kein automatischer Amtsverlust.
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Klagenfurt. Die politischen Kundgebungen kamen diesmal von der Gegenseite: Eine Handvoll Grüne erwartete FPK-Obmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch nach dem neuerlichen Schuldspruch in der sogenannten "Part of the Game"-Affäre beim Ausgang des Landesgerichtes Klagenfurt. Das Häuflein Unentwegter hielt Tafeln mit Slogans wie "Tschüss, Uwe" in die Höhe und skandierte "Rücktritt, Rücktritt". Die Chancen darauf dürften vorerst freilich auf null gesunken sein - zumindest, wenn es rein nach dem Buchstaben des Gesetzes geht.
Der Schuldspruch bei der zweiten Auflage des Prozesses wegen Geschenkannahme durch einen Amtsträger am Freitag fiel spürbar milder aus als jener vor einem Jahr, der wegen eines Formalfehlers aufgehoben wurde. Damals hatte Scheuch 18 Monate Haft - sechs unbedingt - ausgefasst, was einen automatischen Amtsverlust mit sich gebracht hätte. Das wäre nun - bei einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 150.000 Euro - nicht der Fall.
Rechtskräftig dürfte das Urteil freilich noch lange nicht werden: Scheuchs Anwälte kündigten umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. "Ich habe das Urteil zur Kenntnis genommen", erklärte der FPK-Chef im Anschluss an die Verhandlung. Man werde die rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Auch noch nicht klar ist, ob die Korruptionsstaatsanwaltschaft ihrerseits gegen das Urteil vorgehen wird. Sie gab zunächst keine Erklärung ab.
Richterin Michaela Sanin ließ nur einen der drei Kernpunkte der Anklage gelten: Scheuch habe potenziellen russischen Investoren im Juni 2009 über einen Mittelsmann ausrichten lassen, im Gegenzug für eine Parteispende eine positive Stellungnahme in Bezug auf eine Landesförderung in einer Regierungssitzung zu Protokoll zu geben. Das wäre eine konkrete Amtshandlung, in deren Konnex Scheuch eine Spende für seine damalige Partei - das BZÖ - verlangt habe.
Staatsbürgerschaften spielten keine Rolle mehr
Nichts übrig blieb vom ursprünglich zentralen Vorwurf, Scheuch habe den Russen eine Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt. Dies hatte beim ersten Urteil noch in einem Teilbereich eine Rolle gespielt. Auf dem Haupt-Beweisstück - einer Gesprächsaufzeichnung - soll Scheuch mit der Aussage zu hören sein, die Staatsbürgerschaft wäre "no na net part of the game". Staatsbürgerschaften fielen nicht in den Bereich Scheuchs, so Sanin. Auch sei kein konkretes Projekt festgestellt worden, an dem dieser mitgewirkt habe. Als mildernd wertete sie, dass es zu keinem Geldfluss kam. Die unbedingte Geldstrafe soll zeigen, dass die Justiz Korruption nicht auf die leichte Schulter nimmt.
Die Richterin zog sich in ihrer Urteilsbegründung "auf den hörbaren Inhalt des Tonbandes" zurück. Scheuchs Verteidiger hatten intensiv versucht, Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen - eben jenes Mittelsmannes - und an dessen Interpretation seines Gesprächs mit dem Politiker zu schüren. Anwalt Dieter Böhmdorfer hatte für Scheuch, der alle Vorwürfe bestreitet, einen Freispruch gefordert. Das Wort "Förderung" komme auf der Tonbandaufnahme nicht vor, sagte er.
Rechtlich gesehen wird die Angelegenheit also wohl wieder zum Oberlandesgericht Graz wandern. Politisch dürfte sich in Kärnten - zumindest unmittelbar - wenig ändern. Zwar fordert neben den Grünen auch die SPÖ Scheuchs Rücktritt. Dieser denkt aber offenbar nicht daran, Konsequenzen zu ziehen, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Rückendeckung bekommt er dabei von Landeshauptmann Gerhard Dörfler, der keinen Rücktrittsgrund sieht. Die ÖVP hatte ihre Koalition mit der Landeshauptmannpartei FPK bereits nach dem ersten Schuldspruch auf Eis gelegt und kündigte an, das "freie Spiel der Kräfte" in der Regierung beibehalten und sich auf die "sachliche Arbeit" konzentrieren zu wollen. Allerdings legte Landesparteisekretär Thomas Goritschnig Scheuch nahe, sein Amt ruhend zu stellen.
Die nächste Landtagswahl findet spätestens Anfang 2014 statt. Dann darf man gespannt sein, wie die Bevölkerung reagiert. Am Freitag rief eine Passantin vor dem Gericht mit vielsagender Geste den rücktrittsfordernden Grünen nach: "Na, na, der klebt an sein’ Sessel."