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"Schiefe Optik" im Ministerkabinett

Von Stephanie Dirnbacher

Politik

Leiharbeitsverträge sind "gang und gäbe". | Umgehung des Stellenplans. | Wien. Es gab einen großen Wirbel rund um die Leiharbeitsverträge von Philipp Ita, einst Kabinettschef der ehemaligen Innenministerin Liese Prokop, und Johannes Rauch, damaliger Pressesprecher von Prokop. Gegenüber der "Wiener Zeitung" rechtfertigt sich Rauch damit, dass solche Leiharbeitsverträge in Ministerbüros "gang und gäbe" seien.


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Kabinettsmitarbeiter werden nicht beim Bund, sondern bei einem Unternehmen angestellt, das dann wiederum den Mitarbeiter dem Bund leihweise zur Verfügung stellt.

Ist das auch rechtlich zulässig? "Der Bund kann solche Verträge abschließen", erklärt der Verfassungsexperte und Universitätsprofessor Theo Öhlinger. Auch sein Kollege Wolfgang Mazal betont, dass "es hier nicht um ein Delikt geht". Der Arbeitsrechtsexperte räumt aber ein, dass "andere Wege rechtlich sauberer" wären. Denn über die Konstruktion eines Leiharbeitsverhältnisses werde der Stellenplan und somit auch das Budgetrecht umgangen.

Für die Leiharbeiter fallen beim Ministerium keine Personalkosten an. Der Lohn, den der Leiharbeiter von dem Unternehmen bekommt, wird vom Ministerium unter dem Titel Sachaufwand refundiert. "Beim Sachaufwand ist man flexibler", weiß Öhlinger.

Außerdem kann man den Kabinettsmitarbeitern auf diesem Weg ein höheres Gehalt zahlen, "weil man nicht an das strenge Beamten- oder Vertragsbediensteten-Schema gebunden ist", meint der Verfassungsexperte. Das Gehalt für Beamte oder Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst kann man nämlich nicht aushandeln, erzählt Rauch. Dass mehr Verdienst auch der Grund war, warum er selbst bei der Niederösterreichischen Versicherung beschäftigt und dem Kabinett Prokop leihweise überlassen worden war, bestreitet er aber. "Man kann mit einem Leihvertrag mehr verdienen", sagt er vorsichtig und betont, dass es bei ihm "nicht so viel mehr" war als das, was er als Vertragsbediensteter bekommen hätte.

Für den Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser haben diese Leihverträge jedenfalls eine "schiefe Optik".

Auch Öhlinger hält die Entwicklung in rechtspolitischer Hinsicht für "äußerst problematisch". Er gibt zu bedenken, dass damit die Ministerialverwaltung ausgelagert wird. Die besonderen Loyalitätspflichten, die Beamte oder Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst hätten, können so unterlaufen werden.

Mazal sieht die Einbindung der Leiharbeitskräfte in den Weisungszusammenhang problematisch. Diese sind nämlich im stellenplanrechtlich geregelten Organigramm des Ministeriums nicht vorgesehen. Trotzdem muss sich der Minister deren Handeln zurechnen lassen.