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"Schizophrenes" im Plenum

Von Katharina Schmidt

Politik

Opposition und Experten kritisieren neues Amt und Begleitgesetze.


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Wien. Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz. Man möchte es kaum glauben, aber hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich eine Verwaltungsvereinfachung, die der Nationalrat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen hat: das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA).

Auch das ein komplizierter Name - für ein ebenso kompliziertes Konstrukt. Die neue Behörde soll viele Kompetenzen im Bereich des Asylwesens bündeln, aber nicht alle. Die bisherige erste Instanz im Asylverfahren, das Bundesasylamt, wird in der Behörde ebenso aufgehen wie Teile der Fremdenpolizei. Die Vergabe des humanitären Aufenthaltstitels - also das "Bleiberecht" für Integrierte - wandert von den Bezirksverwaltungsbehörden in das BFA, die klassische Zuwanderung (auch die Rot-Weiß-Rot-Karte für Arbeitsmigranten) bleibt aber in der Kompetenz der Länder.

Das Amt wird etwa für die Verhängung der Schubhaft zuständig sein, die Fremdenpolizei aber weiterhin für die Abschiebung. Diese Verquickung des Asylverfahrens mit sogenannten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ist es auch, die Grüne und Nichtregierungsorganisationen massiv kritisieren. "Es ist eine halbe Sache mit schiefer Optik, weil man ausgerechnet die illegale Migration mit dem Asylwesen zusammenwirft", sagt die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun zur "Wiener Zeitung". Auch Asylanwalt Gernot Bürstmayr meinte beim Expertenhearing im Innenausschuss vergangene Woche, die Trennung von Fremdenpolizei und Asyl sei aus gutem Grund erfolgt. Denn bei Asylangelegenheiten gehe es um menschenrechtliche Aspekte, fremdenpolizeiliche Fragen beträfen aber eher das Strafrecht. Müssten die Beamten einer Behörde beides beurteilen, "verlangt man von ihnen, dass sie schizophren vorgehen", so Bürstmayr.

Ob schizophren oder nicht: Das BFA wird mit 50.000 Verfahren weit mehr als das Dreifache der bisherigen Arbeit des Bundesasylamts erledigen. Das Personal soll entsprechend aufgestockt werden.

Verbesserung bei Bleiberecht

Mit beschlossen wurde ein ganzes Konvolut an kleineren Gesetzesänderungen - eine davon wird das Leben integrierter Asylwerber vereinfachen: Ist es bisher für ein Bleiberecht Voraussetzung, seit dem 1. Mai 2004 dauerhaft in Österreich aufhältig zu sein, wird es in Zukunft reichen, fünf Jahre in Österreich aufhältig zu sein, davon drei Jahre legal. "Das ist die einzige Verbesserung, die ich sehe", sagte Korun, die eine "Totalreform der Gesetze" forderte. Auch das BZÖ forderte eine Bereinigung der Gesetze, die FPÖ erwartungsgemäß eine Verschärfung. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner lobte das BFA als weiteren Schritt einer Verwaltungsvereinfachung.

Neben dem BFA standen am Donnerstag viele andere Beschlüsse auf der Tagesordnung. Etwa wurde die Einführung der Zentralmatura nach massiven Protesten auf das Schuljahr 2014/15 verschoben. Unterrichtsministerin Claudia Schmied sprach von einem "Toleranzjahr im Interesse der Schulpartner".