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Schlagabtausch Pilz gegen ORF

Von Bernhard Baumgartner

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Selbstverständlich hat Peter Pilz aus seiner Sicht recht, wenn er sich beklagt, dass der ORF ihn von den TV-Konfrontationen im Vorfeld der Nationalratswahl ausschließt. Dass dem ehemaligen Grünen und Kandidaten mit eigener Liste ein Nachteil entsteht, steht außer Frage. Abgesehen davon, dass Pilz im Privatfernsehen sehr wohl die Chance bekommt, sich und seine Gedanken zu präsentieren, muss man jedoch auch die Sichtweise des ORF verstehen. Dort beruft man sich auf die langjährige Praxis, lediglich Parteien mit Klubstatus im Parlament zu den Duellen zuzulassen. Es geht dabei lediglich um dieses Format - dass andere Parteien auch in der aktuellen Berichterstattung vorkommen, versteht sich von selbst. Diese Praxis kommt zudem nicht aus heiterem Himmel. Die Kontroverse gab es ja schon mehrfach, und die Regelung hat bisher immer vor der Medienbehörde gehalten, ist also gängige Spruchpraxis. Dass Pilz nun nicht mehr so einfach einen eigenen Klub gründen darf, ist für ihn ärgerlich - diese Möglichkeit hat man schon länger juristisch verbaut. Dass er nun gegen dieses Gesetz vor das Höchstgericht ziehen will, ist ebenso verständlich, wenngleich laut Verfassungsexperten aussichtslos.

Das ist frustrierend, keine Frage. Sicherlich auch für seine Wähler, die es laut Umfragen ja in ausreichender Zahl für einen eignen Parlamentsklub geben könnte. Pilz darf sich damit trösten, dass der ORF nur noch einer der Player im Fernsehen ist und das Privat-TV immer wichtiger wird. Dort kann man nach redaktionellem Interesse urteilen - und nicht nach juristischen Regeln.