ÖVP kritisiert, dass rot-grüne Stadtregierung mit bevorstehender Baunovelle den liberalen Rechtsstaat aushebelt. Die Stadtregierung verweist auf den dringenden Handlungsbedarf aufgrund der Flüchtlingskrise.
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Wien. Die von der rot-grünen Stadtregierung geplanten Änderungen in der Bauordnung - damit man laut Stadt Flüchtlinge schneller unterbringen könne - werden nun von der ÖVP scharf kritisiert. Mit der Novelle würde man nicht nur die bürokratischen Hürden für Flüchtlings-Unterkünfte senken, sondern auch die gesamte Bauordnung für alle anderen kommunalen Bautätigkeiten aussetzen, so der Vorwurf.
"Die Stadt kann den Florido Tower auf den Heldenplatz stellen und keiner kann etwas dagegen tun", sagt ÖVP-Landesparteiobmann Gernot Blümel. Er bezieht sich auf eine Stelle des künftigen Gesetzestextes, wonach "die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten" kann.
Damit könne die Stadt etwa ohne Widmung und ohne Bauverhandlung bauen, sagt Blümel. Und weiter: Die Stadtregierung würde mit der Novelle die Grundlagen des liberalen Rechtsstaats aushebeln und den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Private Bauträger seien von dem Gesetz hingegen nicht betroffen und würden daher weiterhin im "Bürokratiedschungel der Stadt" untergehen.
Der ÖVP-Chef stößt sich auch an weiteren Formulierungen im Gesetzestext: "Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesonderer Naturereignissen, oder (...) aus humanitären Gründen notwendig ist." Der Grund für eine Bautätigkeit sei sehr allgemein formuliert, sagt Blümel. Damit können die Gemeinde Wien und die Baupolizei willkürlich die Bauordnung aushebeln, auch wenn es sich gar nicht um Flüchtlinge oder Naturkatastrophen handle.
ÖVP: Abriss nach 15 Jahren ist wirtschaftlicher Wahnsinn
Die neue Regelung in der Bauordnung soll für Gebäude gelten, die befristet genutzt werden. Im längsten Fall bis zu 15 Jahren. "Was passiert danach?", fragt Blümel. "Wenn sie nach 15 Jahren wieder abgerissen werden müssen, ist das wirtschaftlicher Wahnsinn. Und wenn die Gebäude, die ohne Bauordnung errichtet wurden, stehen bleiben, dann ist das rechtlicher Wahnsinn", kritisiert der ÖVP-Chef.
Bei der kommenden Landtagssitzung am 18. März sollen die Änderungen der Bauordnung von Rot und Grün beschlossen werden. Den Ausschuss hat die Gesetzesvorlage bereits passiert.
Was sagt die Stadtregierung zu den Vorwürfen der ÖVP?
Christoph Chorherr, Planungssprecher der Grünen, verweist einmal mehr auf den dringenden Handlungsbedarf der Stadt: "Wir machen das, weil wir ein offensichtliches Problem haben. Wir müssen in kurzer Zeit für viele Flüchtlinge sehr viel Wohnraum schaffen", sagt er. Dass die Gebäude von der Bauordnung ausgenommen werden, sei für die Beschleunigung der Wohnraumschaffung notwendig.
Er räumt ein, dass man den Grund für die Bautätigkeiten im Gesetzestext genauer hätte bestimmen können. Allerdings: "Was passiert, wenn in Zukunft ein Fall eintritt, an den wir heute noch nicht gedacht haben?"
SPÖ/Grüne: Bauverfahren oder Abriss nach 15 Jahren
Auf die Frage, was nach den 15 Jahren passiert, antwortet der grüne Planungssprecher: "Entweder es wird abgerissen, oder es wird ein Bauverfahren eingeleitet, damit diese Gebäude auch langfristig stehen bleiben können." Eine beliebige Verlängerung über 15 Jahre - bei der die Bauordnung ignoriert wird - sei aber nicht möglich.
Das bestätigt auch Georg Niedermühlbichler, SPÖ-Landesparteisekretär. "Nach 15 Jahren muss das Gebäude entfernt werden, außer es ergibt sich eine andere Nutzung, die den Bestimmungen der Bauordnung entspricht."
Betroffen seien Liegenschaften, die langfristig einer anderen Nutzung zugeführt werden, sagt Niedermühlbichler. "Man hat zum Beispiel ein Industriegebiet, wo erst in 10 bis 15 Jahren gebaut wird. Bevor man es über diesen Zeitraum brachliegen lässt, kann man es bis dahin anderwertig nutzen." Das sei auch wirtschaftlich sinnvoll, ergänzt Chorherr: "Warum soll ich es brachliegen lassen, wenn ich es auch anders nutzen kann?"