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Schlappe für Mobilfunk-Firmen

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv
UMTS-Frequenzen: Verkauf ohne Mehrwersteuer voraussichtlich rechtens. Foto: bilderbox

Finanzminister Europas können vorerst aufatmen. | Für Österreich geht es um 138 Mio. an Rückzahlungen. | Luxemburg. Die Hoffnungen der heimischen Mobilfunkbetreiber auf Millionenrückzahlungen vom Staat Österreich haben gestern, Donnerstag, einen massiven Dämpfer erlitten. Die Auktion der Frequenznutzungsrechte für den Funkstandard UMTS sei nicht mehrwertsteuerpflichtig, findet Generalanwältin Juliane Kokott vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zwar handle es sich bei der Versteigerung um eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Mehrwertsteuerrechts. Da es sich aber um eine "Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt" gehandelt habe, entfalle die Steuerpflicht.


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Die klagenden Mobilfunkbetreiber haben in Österreich fast 832 Millionen Euro für die UMTS-Lizenzen gezahlt. Dieser Betrag beinhalte eine Mehrwertsteuer von 20 Prozent hatten sie geltend gemacht. Daher müssten mehr als 138 Millionen Euro als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgezahlt werden. Denn alle wirtschaftlichen Tätigkeiten im "Fernmeldewesen" seien laut Mehrwertsteuerrichtlinie steuerpflichtig, argumentierten sie.

Keine Steuerpflicht

Die "Zuteilung von Frequenznutzungsrechten für das Angebot von Mobilfunkdiensten durch den Staat" könne diesem Begriff allerdings nicht zugeordnet werden, heißt es im EuGH-Gutachten. Ausschließlich die staatliche Telekomregulierungsbehörde sei berechtigt gewesen, die Lizenzen zu versteigern. Da Private Anbieter zum Zeitpunkt der Auktion keine Nutzungsrechte anbieten konnten, sei auch eine Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen, mit der eine Steuerpflicht trotz der Tätigkeit öffentlicher Gewalt rechtfertigbar gewesen wäre.

"Wir haben dem Antrag der Generalanwältin sehr nüchtern entgegengesehen und nehmen ihn zur Kenntnis", sagte Telekom-Austria-Sprecherin Elisabeth Mattes. Es habe sich um einen bisher nicht ausjudizierten Bereich gehandelt. Aus kaufmännischer Sicht sei die Klage zwar absolut notwendig gewesen. Immerhin geht es für die Telekom um rund 28,5 Millionen Euro. Ein Erfolg wäre aber "eher überraschend" gewesen. Etwa 28,3 Millionen Euro hätte T-Mobile gerne zurück, 20 Millionen One und 23,2 Millionen Hutchinson "Drei".

Neben den österreichischen Mobilfunkern hatten auch die UMTS-Anbieter Großbritanniens ihre Regierung auf die Steuerrückzahlung geklagt. Dort lukrierte der Schatzkanzler 33,5 Milliarden Pfund Sterling (38 Milliarden Euro) für die begehrten Frequenznutzungsrechte. Das Gutachten der Generalanwältin nimmt das Urteil zwar nicht vorweg, die EuGH-Richter folgen ihm aber in vier von fünf Fällen. Die Entscheidung des Luxemburger Gerichts gilt als wegweisend für ähnliche UMTS-Lizenzversteigerungen in Dänemark, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Polen, wo die Regierungen den Mobilfunkern ebenfalls keine Mehrwertsteuer zurückzahlen wollen.