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Schleppende Vertragsabschlüsse

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

Die VBV-Mitarbeitervorsorgekasse weist darauf hin, dass zumindest jene Unternehmen, die 2003 neue Mitarbeiter aufnehmen werden, bis Jahresende ihren Vertrag mit einer Mitarbeitervorsorgekasse unter Dach und Fach haben sollten. Bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht man das etwas gelassener: Wenn ein Arbeitgeber bis 1. 1. 2003 noch keinen Vertrag mit einer MVK hat, sei das "auch kein Beinbruch".


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Die Anzahl der zwischen Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) und Betrieben abgeschlossenen Verträge hält sich vorerst in Grenzen. Kaum einer möchte oder kann jedoch derzeit genaue Zahlen bekannt geben, so das Ergebnis eines Rundrufes der "Wiener Zeitung".

Bei der VBV-MVK seien bisher 4.000 bis 4.500 Verträge abgeschlossen worden, berichtete Heinz Behacker, Vorstand der VBV-Mitarbeitervorsorgekasse am Dienstag bei einer Pressekonferenz der Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA) zum Thema Abfertigung neu. Dabei handle es sich meist um kleine Betriebe, da diese eine einfachere und schnellere Entscheidungsstruktur hätten. "Das größte Hindernis für die Mitarbeitervorsorgekassen sind die schleppenden Vertragsabschlüsse", so Behacker. Insbesondere jene Unternehmen, bei denen absehbar ist, dass sie neue Mitarbeiterverträge abschließen werden, sollten sich rasch entscheiden. Bei der WKÖ zeigt man sich zuversichtlich, dass die meisten Arbeitgeber bis zum Jahresbeginn eine MVK haben werden. Und wenn dies nicht der Fall ist, dann werde das Geld vorläufig bei der Gebietskrankenkasse "geparkt" und nach Vertragsabschluss an die jeweilige MVK übertragen, erklärt Harald Kaszanits von der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ. Wichtig sei das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und dieses Procedere brauche eben seine Zeit. Schließlich haben die MVK erst am 10.9.2002 ihre Lizenzen erhalten und konnten dann erst mit ihren konkreten Angeboten auf den Markt gehen, die jetzt von den Kunden geprüft werden.