Zum Hauptinhalt springen

Schluss mit aggressiver Werbung

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Novelle zum unlauteren Wettbewerb beschlossen. | Wien. Manche Verkaufstaktiken gehen entschieden zu weit: Besonders lästige Telefonwerbung etwa, oder wenn der Bus die Besucher einer Verkaufsveranstaltung erst dann nach Hause chauffiert, wenn diese auch etwas gekauft haben. "Solche Verkaufsveranstaltungen, bei denen das Publikum unter Druck gesetzt wird, kommen regelmäßig vor", versichert Ulrike Ginner von der Arbeiterkammer Wien (AK). Diesen und ähnlichen aggressiven Geschäftspraktiken wird nun durch die Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Riegel vorgeschoben. Das Gesetz hat am Mittwoch den Wirtschaftsausschuss im Parlament passiert. Es soll Unternehmen vor unfairen Konkurrenten und Konsumenten vor gemeinen Geschäftspraktiken schützen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Das eigentlich Neue an dem Gesetz ist die Konkretisierung der verbotenen Handlungen. In einer Liste werden irreführende Verhaltensweisen oder aggressive Geschäftspraktiken angeführt, die ohne weitere Prüfung als unlauter gelten.

Eine aggressive Geschäftspraktik laut Gesetz ist es beispielsweise, wenn der Verbraucher von der Ausübung seiner vertraglichen Rechte abgehalten wird. Auch ein Klassiker der unfairen Geschäftsstrategie findet sich: Das Erwecken des unrichtigen Eindrucks, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen, obwohl es gar keinen Preis gibt - dies wird nun ebenfalls als aggressive Verhaltensweise eingestuft. Unzulässig, weil irreführend, ist es auch, wenn ein Unternehmer fälschlicherweise behauptet, sein Produkt könne Krankheiten heilen.

Folgen bleiben gleich

Wenn ein Unternehmen gegen das UWG verstößt, drohen ihm wie bisher schon eine Klage auf Unterlassung der unerlaubten Handlung sowie eine Schadenersatzklage. "Diese wird allerdings wegen der geringen Schadenssummen selten in Anspruch genommen", erklärt die AK-Expertin Ginner gegenüber der "Wiener Zeitung".

Neu ist auch, dass die Verbraucherschutzverbände künftig von Post- und Telekommunikationsbetreibern Auskunft über den Namen und die Adresse eines Unternehmens verlangen können, das - hinter Telefonnummern oder Postfächern versteckt - unlautere Angebote verbreitet. Die datenschutzrechtlichen Probleme wurden durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts aus dem Weg geräumt, heißt es aus dem Konsumentenschutzministerium. Dort strebt man für die große UWG-Reform, die noch bevorsteht, eine Erweiterung des Kreises der Auskunftspflichtigen an. So sollen auch Call Center und Medien in die Pflicht genommen werden.

Ein gewichtiges Thema, das für die UWG-Reform auf dem Tapet steht, ist die Gewinnabschöpfung. Unternehmen sollen den Profit, den sie durch ihre unlauteren Verhaltensweisen erzielen, abgeben müssen.