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Ab dem 11. März tritt in der gesamten Europäischen Union (EU) ein generelles Verbot für den Verkauf von Kosmetika-Inhaltsstoffen, die in Tierversuchen getestet wurden, in Kraft. Wie die Überwachung und Exekution dieses Verbots tatsächlich funktioniert, wird sich weisen …
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Das Motto "Schönheit muss leiden" wird meist ziemlich einseitig ausgelegt: das Tragen von Stöckelschuhen, Haarentfernung an diversen Stellen, Haare stylen oder stundenlanges "Vor-dem-Spiegel-Stehen", um sich mittels straffendem Serum, exorbitant teurer Hautcreme sowie jeder Menge Puder, Lidschatten, Wimperntusche und Lippenstift hübsch zu machen (wobei der Begriff "hübsch" natürlich ein relativer ist).
Doch vor allem hinter den pflegenden und dekorativen Mitteln für Haut und Haar steht ein ganz anderes Leid, nämlich jenes der Versuchstiere, an denen die Inhaltstoffe getestet werden.
In Deutschland sind zwar seit 1998, in der EU und damit auch in Österreich seit 2004, Tierversuche für Kosmetika verboten, dennoch werden sie weiterhin durchgeführt, da Kosmetikhersteller in Drittländer ausweichen können. Die europäische Richtlinie 2003/15/EC von 2003 sah allerdings vor, dass in zwei Etappen künftig keine Tierversuche für fertige Kosmetikprodukte mehr durchgeführt werden dürfen. Zusätzlich verbot die Europäische Kommission auch die Vermarktung von Produkten, deren Inhaltsstoffe an Versuchstieren getestet wurden.
Diese Richtlinie wird nun ab 11. März 2013 in Kraft treten, unabhängig davon, ob entsprechende Alternativtestmethoden offiziell anerkannt sind oder nicht. Allerdings werden nur wenige Inhaltsstoffe von Kosmetika ausschließlich dafür verwendet; viele unterliegen der EU-Chemikalienrichtlinie und werden somit weiterhin in Tierversuchen getestet.
Auf Bewährtes zurückgreifen
Tierversuche dienen in der Kosmetikindustrie (und auch zu einem großen Teil in der Pharmaindustrie) in erster Linie der Sicherheit des Produzenten im Falle von Schadensansprüchen. Das Risiko ließe sich aber minimieren, wenn auf Bekanntes, Bewährtes und Gesichertes zurückgegriffen würde. Doch mit etablierten Erzeugnissen lässt sich der Kampf um neue oder mehr Marktanteile nicht gewinnen. Und so werden, obwohl es bereits mehr als genug Grundstoffe und Produkte gibt, immer neue Kosmetika und Körperpflegemittel entwickelt. Auch Expansionspläne verlangen oft Tierversuche, denn Länder wie etwa China schreiben diese zwingend vor.
Eine Alternative – abgesehen vom Verzicht auf ständige Neuentwicklungen – wäre die Verwendung von Testverfahren, die mit schmerzfreier Materie arbeiten, sogenannte In-vitro-Methoden. Die Verwendung solcher Reagenzglastests ist nicht nur ethisch unbedenklich, ihre Ergebnisse sind auch zuverlässiger und aussagekräftiger.
Wer nun tierversuchsfreie Kosmetik kaufen und dabei auf Nummer Sicher gehen will, der sollte auf die Siegel achten. Wichtigstes Kriterium bei der Vergabe von Siegeln ist das Datum, ab dem für die Inhaltsstoffe keine Tierversuche mehr gemacht worden sein dürfen. Dieses variiert bei den einzelnen, im Umlauf befindlichen Kosmetik-Listen. Auch gibt es Unterschiede hinsichtlich der Kontrolle. Eine Liste, die sich lediglich auf die Informationen der Hersteller verlässt, ist weit weniger vertrauenswürdig als durch unabhängige Instanzen kontrollierte Angaben.
Erschienen im Wiener Journal vom 8. März
Die bekanntesten Zertifizierungen:<br style="font-weight: bold;" /> Humane Cosmetics Standard (HCS): Dieses international gültige Siegel mit dem "springenden Kaninchen"-Logo bedeutet für die entsprechenden Produkte: Es gibt einen vom Unternehmen gewählten, unveränderbaren Stichtag, seit dem das Unternehmen keine Tierversuche mehr durchführt oder in Auftrag gibt. Auch Zulieferer dürfen keine Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben. Nicht verboten sind jedoch Bestandteile von toten oder lebenden Tieren. Der HCS schließt Firmen aus, die in China verkaufen und so nicht mehr als tierversuchsfrei gelten können.
Internationaler Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik (IHTK): Das Logo des Deutschen Tierschutzbundes auf den Produkten zeigt ein Kaninchen mit einer schützenden Hand. Für diese Produkte dürfen keine Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Die Unternehmen dürfen keine Verbindung zu Unternehmen haben, die Tierversuche durchführen. Es dürfen keine Rohstoffe verwendet werden, die vor dem 1.1.1979 auf den Markt kamen und dementsprechend danach getestet wurden. Auch dürfen keine Bestandteile von getöteten oder gequälten Tieren verwendet werden.
Kontrollierte Natur-Kosmetik (BDIH): Bei diesem Siegel dürfen weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Rohstoffe, die vor dem 1.1.1998 noch nicht am Markt waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (zum Beispiel Nerzöl oder Murmeltierfett) ist nicht gestattet.
Veganblume: Dieses Siegel zeigt eine Art Sonnenblume in einem Kreis. Es dürfen keine Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Auch Rohstofflieferanten dürfen keine Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben. Es dürfen keinerlei Tierprodukte verwendet werden.
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