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Der Ärger über teure Auslandsüberweisungen könnte bald Geschichte sein. Nicht nur die EU arbeitet an der Erleichterung grenzüberschreitender Zahlungen.
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In der Europäischen Union (EU) werden jährlich an die 250 Milliarden Transaktionen im Gesamtwert von über 55 Billionen Euro getätigt. Die damit verbundenen Kosten sind sehr hoch und belaufen sich auf zwei bis drei Prozent des BIP.
Der Zahlungsverkehr in der EU muss daher den Erfordernissen des Binnenmarktes angepasst werden. Einerseits fehlt nämlich der Wettbewerb unter den nationalen Zahlungsverkehrssystemen, andererseits sind diese nicht darauf ausgerichtet, grenzüberschreitende Zahlungen so effizient wie Inlandszahlungen abzuwickeln.
Durch eine Modernisierung der Zahlungssysteme ließen sich die Kosten für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen in weniger als zehn Jahren halbieren.
Bisherige Rechtsakte
Die bisher in der EU zur Erleichterung grenzüberschreitender Zahlungen erlassenen Rechtsakte waren die Empfehlung 97/489/EG zum Schutz der Nutzer elektronischer Zahlungsinstrumente und die Richtlinie 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen. Dazu kommt noch die Verordnung 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro. Sie sieht vor, dass Banken bis zu einem bestimmten Betrag für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge und Überweisungen mit IBAN und BIC nur mehr die gleichen Gebühren wie für entsprechende inländische Zahlungsvorgänge erheben dürfen.
Obwohl es durch diese Regelungen schon zu einer gewissen Erleichterung für Euro-Zahlungen im Binnenmarkt gekommen ist, schlug die Kommission im Dezember 2003 die Errichtung eines "Neuen Rechtsrahmens für den Zahlungsverkehr im Binnenmarkt" vor und legte am 1. Dezember 2005 einen Richtlinienvorschlag über Zahlungsdienste im Binnenmarkt [KOM(2005) 603] vor, der vom Rat "Wirtschaft und Finanzen" (Ecofin) am 27. März 2007 gebilligt wurde. Ab 2012 müssen dann Auslandsüberweisungen bereits am Ende des folgenden Werktages bei der Empfängerbank gutgeschrieben sein.
Initiative der Banken
Parallel zu diesen Rechtsetzungsaktivitäten in der Europäischen Gemeinschaft arbeiten die Banken bereits seit 2002 in Eigenregie an einer entsprechenden Selbstregulierung der Branche durch die Schaffung eines "Einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraumes" (Single Euro Payments Area, Sepa). Die Sepa-Initiative zielt auf die Integration der nationalen Zahlungsverkehrssysteme und -produkte in der Euro-Zone ab. Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss, das für den Euro-Zahlungsverkehr wichtige Gremium der europäischen Kreditwirtschaft, hat im März 2006 die Regelwerke für die neuen europaweiten einheitlichen Überweisungen und Lastschriften sowie ein Rahmenwerk für die Abwicklungen von Kreditkartenzahlungen verabschiedet, die ab 2008 zur Verfügung stehen sollen. Voraussichtlich werden 31 Länder am Sepa teilnehmen: die 27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Unabhängig vom teilnehmenden Land und seiner Währung werden Sepa-Zahlungen nur in Euro durchgeführt.
Die zögernd voranschreitenden Arbeiten am Sepa werden sowohl von der Europäischen Kommission als auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) genau beobachtet. Beide Institutionen haben zu verstehen gegeben, dass sie wieder "von oben" regulierend eingreifen würden, falls die europäische Kreditwirtschaft ihre Hausaufgaben in Sachen Sepa nicht zeitgerecht oder nur unzureichend erledigen sollte. Laut einer Umfrage von First Data International erwarten 73 Prozent der Großbanken, "dass die Kommission schließlich doch als Gesetzgeber tätig werden wird".