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Schlusstermin für Freibetragsbescheid

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Nur noch ein paar Tage sind es bis zum Schlusstermin für den Freibetragsbescheid 2001. Nur noch ein paar Tage besteht die Möglichkeit, noch für das laufende Jahr 2001 einen Steuerfreibetrag beim Finanzamt zu beantragen, um berufliche Ausgaben noch vor der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung steuerlich auszunützen. Wer für heuer noch keinen Freibetragsbescheid erhalten hat, kann sich jetzt noch darum bemühen.


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Einzige Voraussetzung dafür ist, dass man zusätzliche berufsnotwendige Ausgaben (Werbungskosten), in Höhe von mindestens 12.000 Schilling für heuer schon nachweisen oder jedenfalls glaubhaft machen kann.

Verschiedene beruflich notwendige Ausgaben

In Frage kommen dabei Ausgaben für die berufliche Fortbildung, für Familienheimfahrten, für einen beruflich notwendigen Computerkauf, für Fachliteratur, Berufsbeiträge, Betriebsratsumlagen usw.. Dienstnehmer, für die es das sogenannte Werbungskosten-Sonderpauschale gibt (z.B. Vertreter, Schauspieler, Journalisten, Musiker, u.a.) erreichen häufig mit diesem Pauschale relativ leicht die 12.000 Schilling-Hürde. Die Höhe der Werbungskosten gibt also den amtlichen Anlass für die Gewährung eines bisher nicht vorhandenen Steuerfreibetrags. Bei dieser Gelegenheit werden allerdings auch gleich etwaige Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mitberücksichtigt.

Ein formloser Antragsbrief an das Finanzamt genügt

Den Antrag stellt man beim Wohnsitzfinanzamt (Lohnsteuerstelle); wer das bezügliche Antragsformular nicht zur Hand hat, schreibt einfach einen formlosen Antragsbrief. Weil der 30. Juni diesmal auf einen Samstag fällt, kann der Antrag noch bis kommenden Montag zur Post gegeben werden. Oder man wartet halt doch auf das Arbeitnehmer-Steuerverfahren für 2001, irgendwann im nächsten Jahr.