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Schmerzensgeld für Online-Diebstahl

Von WZ Online

Wirtschaft

Frankfurt am Main. Der Diebstahl von Inhalten von fremden Websites kann teuer werden. Das berichtet das Fachmagazin Internet Professionell (Heft 01/2006) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Demnach steht dem Geschädigten nicht nur Schadensersatz, sondern auch noch zusätzlich Schmerzensgeld zu. Denn die fremden Website-Inhalte wurden nicht einfach nur übernommen, sondern als die eigenen ausgegeben.


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Ein Rechtsanwalt hatte ungefragt insgesamt 17 Texte von den Internetseiten eines Kollegen übernommen und diese auf seiner eigenen Online-Präsenz veröffentlicht. Er hatte die Artikel nicht nur vollständig eins zu eins übernommen, sondern auch noch den Namen des eigentlichen Verfassers gegen seinen eigenen ausgetauscht. Dadurch erweckte er bewusst den Anschein, als habe er die Beiträge selbst verfasst und sei daher berechtigt, sie auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Der Schadensersatzanspruch des eigentlichen Verfassers betrug nach Auffassung des Gerichts 5100 Euro.

Zusätzlich zum Schadensersatz gestand das Gericht dem Geschädigten einen Anspruch auf Schmerzensgeld von ebenfalls 5100 Euro zu. In Österreich wäre ein derartiger Anspruch allerdings nicht zu realisieren.