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Alle Fraktionen im Nationalrat stimmten dem Gesetzespaket nach weiteren Adaptierungen zu.
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Künftig wird auch bei bundesweiten Wahlen wie Nationalratswahlen und EU-Wahlen bereits am Wahltag ein Wahlergebnis vorliegen, das nahe am Endergebnis liegt. Der Nationalrat hat am Dienstag grünes Licht für die dafür erforderliche Änderung der Nationalratswahlordnung und anderer Wahlgesetze gegeben. Letztendlich stimmten alle Fraktionen für das umfangreiche Gesetzespaket, nachdem zuvor noch kleinere Änderungen vorgenommen worden waren. In Kraft treten soll das Gesetzespaket Anfang 2024, damit wird es bereits bei der nächsten EU-Wahl und der Nationalratswahl gelten, sofern diese regulär stattfindet und nicht vorgezogen wird.
Kuverts nicht zukleben
Unter anderem rückten die Regierungsparteien davon ab, zugeklebte Stimmkuverts automatisch als ungültig zu werten. An der ursprünglich vorgesehenen Ausweitung der Nichtigkeitsgründe von Wahlkarten hatten sich vor allem SPÖ und FPÖ gestoßen. Wenn zugeklebte Stimmkuverts automatisch ausgeschieden würden, könnte die Zahl ungültiger Briefwahlstimmen steigen, hatte etwa SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger im Verfassungsausschuss gewarnt. Er und FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan zeigten sich vor diesem Hintergrund über die vorgenommenen Abänderungen erfreut. Das Wahlrecht müsse Vorrang vor dem Wahlgeheimnis haben, machte Stefan geltend.
Begründet worden war die letztlich abgeblasene Ausweitung der Nichtigkeitsgründe damit, dass ein zugeklebtes Kuvert als unzulässige Markierung des Stimmzettels gewertet werden könnte, zumal die Kuverts nicht mehr gummiert sind und daher ein eigener Kleber oder Klebestreifen verwendet werden müsste. Nach intensiven Diskussionen entschied man sich letztlich, an die Eigenverantwortung der Wählerinnen und Wähler zu appellieren.
Raschere Auszählung von Briefwahlstimmen
Von Anfang an unumstritten war das Kernziel der Reform, nämlich bereits am Wahltag ein aussagekräftigeres Wahlergebnis zu haben. Erreicht werden soll das insbesondere durch neue Zustellregeln für die Post und eine vorgezogene Auszählung von Briefwahlstimmen. Zudem wird quasi ein individueller Vorwahltag eingeführt, indem es künftig österreichweit möglich sein wird, die Stimme bereits bei Abholung einer Wahlkarte am Gemeindeamt beziehungsweise beim Magistrat abzugeben. Demgegenüber dürfen die Eintragungslokale für Volksbegehren in Hinkunft am Samstag geschlossen bleiben. Neu ist überdies, dass bei der Bundespräsidentenwahl im Falle einer Stichwahl ein "leerer" amtlicher Stimmzettel ohne Namensvordruck zum Einsatz kommt.
Darüber hinaus bringt das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer, eine deutlich höhere Pauschalabgeltung des Wahlaufwands für die Gemeinden und verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. So werden bis 2028 alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sein müssen. Briefwählerinnen und Briefwähler werden künftig die Möglichkeit haben, den Status ihrer Wahlkarte (etwa "ausgestellt", "bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt") elektronisch nachzuverfolgen. Aus den in Wohnhäusern angeschlagenen Wahlkundmachungen wird nicht mehr hervorgehen, wie viele Personen in einer Wohnung wahlberechtigt sind.
Drei Viertel der Wahllokale sind derzeit barrierefrei
Laut Grünen-Behindertensprecherin Heike Grebien sind österreichweit derzeit rund drei Viertel der Wahllokale barrierefrei. Allerdings gebe es große regionale Unterschiede. So hinke Wien mit 56 Prozent hinterher. Ab 2028 werde es aber "keine Ausreden mehr geben", hob Grebien hervor.
Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak bewertete das vorliegende Wahlrechtspaket insgesamt positiv. Er bedauerte aber, dass es auch künftig nicht möglich sein wird, Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Parteien - analog zu Unterstützungserklärungen für Volksbegehren - auf einem beliebigen Gemeindeamt in Österreich abzugeben. (pk)