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Gegen Schadenersatz bei überlangen Zivilverfahren sprachen sich am Montagabend unisono Rechtsanwälte und Richter bei einer Podiumsdiskussion des Juristenverbandes aus.
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Die Idee Justizminister Dieter Böhmdorfers, Zivilverfahren erster Instanz auf die Dauer von einem Jahr zu beschränken und die Überschreitung dieses Rahmens mit einem Amtshaftungsanspruch der Parteien gegen das Gericht zu ahnden, gefällt Rechtsanwältin Eva Maria Hausmann und Richter Robert Fucik nicht.
"Staatliche Verfahrensdauer-Garantien dürfen nicht auf Kosten der Unabhängigkeit von Richtern oder Anwälten gehen", polterte Mietrechts-Spezialistin Hausmann. Auch Fucik vom Wiener Oberlandesgericht hofft auf "Konstruktiveres als eine Totalrepression". Sollten Anwälte aus Angst vor Verzögerungen und Regresszahlungen auf Beweisanträge verzichten, rücke sie das in die "Nähe des Parteienverrats", befürchtet Hausmann.
Zielführender sei es, in Technik und Gerichtspersonal zu investieren, den Aktenlauf neu zu organisieren oder Einspruchsfristen zu kürzen. Keine Einigkeit wollte in der Frage der Vereinfachung der Anwaltstarife aufkommen. Fucik hatte dies als Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung vorgeschlagen. Michael Mathes, Vizepräsident des Juristenverbandes: "Mit jeder Tarifvereinfachung in der Vergangenheit wurde uns etwas weggenommen. Wir bitten um Verständnis, dass sich die Anwaltschaft sträubt."