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Weniger als ein Prozent der UFSEntscheidungen | werden aufgehoben. | Erledigungsdauer wurde um ein halbes Jahr verkürzt. | Wien. Der unabhängige Finanzsenat (UFS) befindet sich mittlerweile im fünften Jahr seines Bestehens. Seiner Gründung am 1. Jänner 2003 ging ein über Jahre unter Beteiligung von Verwaltung, Rechtsprechung, Lehre und Interessensvertretungen geführter Diskussions- und Reformprozess voraus. Zielsetzung war eine Stärkung des Rechtsschutzes und der Bürgerrechte durch die Unabhängigkeit der Rechtsmittelbehörde, eine Entlastung der Höchstgerichte sowie die Schaffung einer den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechenden Behördenorganisation.
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Altlasten beseitigt
Bis zum Ende 2006 gelang es, nahezu sämtliche von den Finanzlandesdirektionen übernommenen Altfälle und knapp 90 Prozent der bis Ende 2004 von den Finanz- und Zollämtern vorgelegten Rechtsmittel abzubauen. Dem vollständigen Abbau dieser Rückstände standen bisher Bearbeitungshindernisse wie zum Beispiel anhängige Fälle bei den Höchstgerichten und beim Europäischen Gerichtshof entgegen.
In Hinblick auf den forcierten Rückstandsabbau konnten beispielsweise im Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen sowohl die Liegedauer der Rechtsmittel als auch die Erledigungsdauer um mehr als ein halbes Jahr im Vergleich zu 2003 verkürzt werden.
Ein wesentliches Kriterium für die Beschleunigung des Rechtsmittelverfahrens war der durch die Reform des abgabenbehördlichen Rechtsmittelverfahrens ermöglichte Übergang zu monokratischen Entscheidungsstrukturen.
Zur Effizienzsteigerung wird auch die Struktur des UFS als bundesweite Verwaltungsbehörde genutzt, um im Wege eines regelmäßigen überregionalen Spitzenausgleiches zwischen den sieben Außenstellen eine Verkürzung der Verfahrensdauer und den bestmöglichen Einsatz der Personalressourcen im Wege der Geschäftsverteilung sicherzustellen.
Der Qualitätssicherung und dem Erfahrungsaustausch dienen weiters die seit dem Vorjahr veranstalteten Treffen mit Vertretern des Verwaltungsgerichtshofes, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und dem bundesweiten Fachbereich, wobei keine Einzelfälle, sondern vor allem Fragen im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Verfahrensabläufe diskutiert und ein beiderseitiges Feedback eingeholt wird.
Was die Entscheidungsqualität anbelangt, so kann die Quote der gegen die UFS-Entscheidungen eingebrachten Beschwerden bei den Höchstgerichten generell als Indikator für die Qualität der Entscheidungen betrachtet werden.
Hohe Akzeptanz
In den vergangenen Jahren betrug der Anteil der Beschwerden an den Gesamt-erledigungen im Schnitt 5,82 Prozent. Dieser niedrige Prozentsatz lässt auf die hohe Akzeptanz der Entscheidungen des UFS bei den Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens schließen.
In weniger als ein Prozent aller erledigten Rechtsmittelverfahren werden in weiterer Folge Entscheidungen des UFS durch den Verfassungsgerichtshof oder den Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Seit Mai 2006 sind die Entscheidungen des UFS im Internet zugänglich (www.bmf.gv.at/findok).
Wenn auch die geplante Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz als Stärkung des Rechtsschutzgedankens zu betrachten ist, so sollte doch durch eine von der Expertengruppe vorgeschlagene Eingliederung des UFS in ein einheitliches Bundesverwaltungsgericht erster Instanz die erfolgreiche Entwicklung nicht gefährdet werden. Gegen eine solche Eingliederung sprechen schon die enorme Größe und demnach schwierige Administrierbarkeit eines derartigen Gerichts sowie die Fülle der von dieser neu zu schaffenden Behörde wahrzunehmenden Materien.
Dr. Daniela Moser ist Präsidentin des unabhängigen Finanzsenats. Ein ausführlicher Beitrag zu dem Thema erscheint auch in der "Steuer- und Wirtschaftskartei" des Linde Verlags.