Zum Hauptinhalt springen

Schnellschuss wird zum Schreckschuss

Von Barbara Ottawa

Wirtschaft
Barbara Ottawa ist freie Journalistin und berichtet vorwiegend über Investitionen und Pensionskassen.

Was man bei der neuen Wertpapier-KESt vielleicht hätte besser machen können.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Prinzipiell ist kurz vor Weihnachten nicht die beste Zeit, um eine neue Steuer zu beschließen. Vor allem, wenn sie, wie die neue Vermögenszuwachssteuer, noch unausgereift ist und für viel Verwirrung sorgt. Aus Finanzkreisen hört man noch immer Fragen wie: Was wird mit ausländischen Depots? Wie soll die Fondsbesteuerung in Zukunft dem Anleger transparent gemacht werden, so dass sie auch ein Nicht-Steuerberater versteht? Und was ist eigentlich, wenn.. ?

In Wahrheit ist nämlich alles sehr kompliziert, wie schon ein Bundeskanzler zu einer Zeit wusste, als die neue "Wertpapier-KESt", wie sie landläufig genannt wird, noch nicht einmal im Gespräch war. Das Prinzip ist zwar einfach: Alle Gewinne, seien sie aus Zinsen, dem Koupon oder Dividenden, aber auch aus einem Verkauf nach einer Kurssteigerung, werden mit 25 Prozent versteuert und das sofort.

Problematisch ist dabei, dass zum Beispiel ein anderes gehaltenes Wertpapier zeitgleich einen Verlust verursacht, die Steuer aber bereits bezahlt ist. Ein sogenannter "Verlustausgleich" kann erst am Jahresende bei der Steuererklärung über das Finanzamt beantragt werden. Anders als etwa in Deutschland, wo 2009 eine ähnliche Steuer unter dem Namen "Abgeltungssteuer" eingeführt wurde, ist in Österreich ein Verlustvortrag auf das nächste Jahr nicht möglich.

Ein direkter Verlustausgleich - und zwar über alle Einkommenswege - erfolgt bei Investmentfonds. Diese führen selbst einen Teil der Steuer quartalsweise ab und der Anleger zahlt dann den ausständigen Rest, der in seinem Depot berechnet wird. Fix ist aber trotzdem, dass 25 Prozent jedes Gewinns aus dem Fonds an den Fiskus fließen.

"Meiner Ansicht nach ist das eindeutig eine Schnellschuss-Aktion zur Geldbeschaffung gewesen", sagte unlängst ein Investmentmanager am Rande eines Pressegesprächs. Andere Kollegen merkten an, dass ein solcher Schritt "vielleicht nicht die beste Lösung ist", um Leute dazu zu bringen, für das Alter am Kapitalmarkt vorzusorgen - gerade wenn sie, wie sehr viele Österreicher, ohnehin kapitalmarktscheu sind.

Wobei hier anzumerken ist, dass sowohl Lebensversicherungsprodukte als auch diverse institutionalisierte Altersvorsorgeinstrumente wie Pensionskassen oder Betriebliche Vorsorgekassen von der neuen Steuer ausgenommen sind.

Freuen kann sich vielleicht auch die Branche der Unternehmensbeteiligungen, eher bekannt als "geschlossene Fonds". Diese fallen nämlich auch nicht unter die neue Wertpapier-KESt, weil es sich um eine andere Art der Veranlagung handelt. Nämlich eine direkte Beteiligung, ohne Wertpapiere.

Ein anderes Szenario könnte sein, dass viele Anleger ein Konto bei Online-Brokern irgendwo in Europa eröffnen. Die Steuer muss am Jahresende zwar auch auf ausländische Depots abgeführt werden, aber eben erst bei der Steuererklärung. Das heißt, dass hier die Steuer nicht, wie bei einem Depot bei einer österreichischen Bank, gleich abgeführt wird, sondern erst vom tatsächlichen Gewinn am Jahresende.

Aber das sind noch alles Fragen, die nicht restlos geklärt sind. Bereits jetzt hat sich Widerstand in der Banken- und Fondsbranche formiert. Vor zehn Jahren wurde schon einmal ein ähnliches Steuervorhaben vom Obersten Gerichtshof auf Initiative der Finanzdienstleister gekippt. Man wird also sehen, was sich noch bis zum Sommer ändert, wenn die Steuer das erste Mal eingehoben werden soll.

Barbara Ottawa ist freie Journalistin und berichtet vorwiegend über Investitionen und Pensionskassen.