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Seit Schulbeginn müssen Schüler bei mehr als drei unentschuldigten Fehltagen verpflichtend angezeigt werden. Die Mindeststrafe beträgt 110 Euro Wien - Seit diesem Schuljahr ist durch eine Gesetzesnovelle der Umgang mit Schulschwänzern in Österreich verschärft worden: So müssen Schüler schon nach mehr als drei vollen Fehltagen ohne Entschuldigung von der Schulleitung angezeigt werden. Das laufende Schuljahr ist in Wien gerade einmal eineinhalb Monate alt, in diesem Zeitraum gab es aber bis einschließlich Dienstag bereits 124 Anzeigen. Diese Zahl wurde auf STANDARD-Anfrage von der Magistratsdirektion Wien genannt.
Die Novelle, die Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) einbrachte, sieht vor, dass Schüler nur bei bis zu drei vollen Fehltagen ohne Entschuldigung keine Anzeige fürchten müssen. Ab dem vierten Tag untentschuldigten Fernbleibens - egal ob an aufeinanderfolgenden Tagen oder im Lauf der neunjährigen Schulpflicht - muss das Fehlverhalten des Schülers von der Schulleitung verpflichtend zur Anzeige gebracht werden. Diese soll freilich nur dann erfolgen, wenn keine anderen vertretbaren Erklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen.