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Schon viermal Universitätsreform

Von Manfried Welan

Wissen

Nach über 40 Dienstjahren mache ich die vierte Universitätsreform mit. Manche meinen, dass ich auch noch eine fünfte im Aktivstand erleben werde, denn die Abstände der Reformen würden kürzer. Aber ich glaube es nicht. Denn die jetzige Reform - das UG 2002 - dürfte ein gewisser Abschluss eines Prozesses sein, der viele europäische Staaten betrifft.


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Europa muss im weltweiten Wettbewerb der Wissenschaft vor allem gegenüber den USA Maßnahmen setzen, um im Fortschritt zu bleiben. Die Bologna-Erklärung 1999, das Treffen der Minister in Prag 2001, das der Universitäten in Salamanca 2001 und das der Studierenden in Göteborg 2001 markieren diesen Prozess der zu einem europäischen Universitätsraum 2010 führen soll. Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten sollen sie fähig machen, sich neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen und sich der stürmischen Entwicklung in der Wissenschaft anzupassen. Es geht um Qualität, Akzeptanz und Attraktivität.

Für mich ist die Entwicklung der österreichischen Gesellschaft als Weg ins Freie denkbar. Das gilt auch für die Universitäten. Durch die jüngste Reform wurden sie endlich juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die frühere Teilrechtsfähigkeit und -geschäftsfähigkeit wurde zur vollen, die sogenannte "Antragsautonomie" zur größten Autonomie der Universitäten seit ihrer Verstaatlichung. Sie können ihre Binnenorganisation und Entscheidungsabläufe selbst entscheiden. Der Staat hat sich auf eine Rechtsaufsicht und Ausgabenkontrolle zurückgezogen. Aber er finanziert.

Reformgesetz 1955

Als ich in den 50er Jahren studierte, standen die Universitäten noch im Zeichen des Wiederaufbaus und voll in der Tradition der Vernachlässigung. Als ich Anfang der 60er Jahre das Hochschulorganisationsgesetz 1955 auf der Technischen Hochschule implementieren half, bezeichneten manche Professoren die TU als Museum des 19. Jahrhunderts. Der damalige Mangel an Raum, Personal, Budgetmitteln usw. ist heute unvorstellbar. Vorstellbarer sind schon die Proteste und Streiks jener Jahre. Der emigrierte und vertriebene Geist wurde - von Ausnahmen abgesehen - nicht zurückgerufen, dem einsetzenden neuen brain drain wurde nicht gegengesteuert. Im übrigen brachte das vom Nationalrat einstimmig beschlossene Hochschulorganisationsgesetz 1955 nur eine systematische Organisation mit mehreren Modellen. Es änderte nichts an der althergebrachten Rechtsgestalt der Universität. Sie blieb auch "Professorenuniversität".

UOG 1975: Verkompliziert

Die Entwicklung zur Massenuniversität und der Drang zur Mitbestimmung begründeten den Übergang zur "Gruppenuniversität". Das Universitätsorganisationsgesetz 1975 (UOG) war eines der am längsten beratenen Gesetzeswerke der Zweiten Republik. Es wurde nur mit den Stimmen der SPÖ beschlossen. Aber von Ausnahmen abgesehen waren auch ÖVP und FPÖ für eine Reform.

Die formierte Gruppenuniversität wurde zur kompliziertesten Organisation Österreichs. Sie baute sich über Institute, Fachgruppen und Fakultäten bis zur Ebene der Universität mehrgliedrig auf. Dazu kamen die Organisationen der Gruppen und die verschiedenen Personalvertretungen und ihre Trägerorganisationen. Mitglieder und Vorsitzende der drittel- oder semiparitätisch zusammengesetzten Gremien wechselten alle zwei Jahre. Die komplizierte Organisation war ohne Kontinuität. Dennoch erhielten die Unis mehr Offenheit und frische Luft. Sie wurden öffentlich, auch wenn ihnen Öffentlichkeitsarbeit von der Bundesministerin untersagt wurde.

Manches wurde aus Gewohnheit ignoriert, manches schliff sich ab, manches wurde gar nicht eingeführt wie etwa die Didaktikzentren. Die Ressourcenknappheit ließ vieles nicht zu. Von 1975 an überschritt ja das Wissenschaftsbudget lange nicht mehr die 3 Prozent-Grenze des Gesamtbudgets.

Die Demokratisierung blieb inkonsequent, da die Uni eine nachgeordnete Dienststelle ohne Selbstständigkeit blieb. Abgesehen von den eigentlichen "Aufgabenvorschriften" waren die meisten Verwaltungsvorschriften dieselben wie die eines Bezirkspolizeikommissariats. Die meisten und wichtigsten Zuständigkeiten lagen bei Bundesministern. Sie hatten starke Eingriffs- und Zugriffsmöglichkeiten.

Das UOG 1975, das ich als noch vom alten Professorenkollegium gewählter Prorektor und später als Rektor zu implementieren hatte, war für uns trotz allem ein Jahrhundertgesetz. Immerhin galt es rund 25 Jahre. Das Universitätsorganisationsgesetz 1993, also die Busek-Reform, wurde noch länger vorberaten und vorbereitet, als das UOG 1975. Trotzdem wurde das UOG 1993 nie als Jahrhundertgesetz bezeichnet.

UOG 1993 bald Geschichte

Als akademischer Funktionär trug ich auch die Busek'sche Reform mit und konnte einige Kleinigkeiten dabei mitbestimmen. Die Busek'sche Reform ging von der Kritik aus: "Fehlen von klaren Entscheidungsstrukturen, Lähmung zahlreicher Universitätsorgane infolge ihrer Größe und der ihrer Zusammensetzung inadäquaten Aufgabenstellung, zu viele und zu detaillierte Vorschriften auf der Gesetzesebene, mangelnde Befugnisse der Universitäten sogar in Detailangelegenheiten, Verzögerungen, Unbeweglichkeit, überformalisierte und zentralisierte Vorschriften, daher weitere Verzögerungen, Behinderungen, mangelnde Flexibilität und Effizienz."

Der langjährige Rektor der Universität Wien und Präsident der Rektorenkonferenz Alfred Ebenbauer stellte 2001 fest, dass "Busek's Gesetz" . . . "heute schon Geschichte zu sein" scheint, "obwohl es - ein österreichisches Kuriosum - erst seit einem Jahr, nämlich seit 1. Jänner 2000, an allen österreichischen Universitäten in Geltung ist." Die Busek-Reform war ein Mittelding zwischen der Firnberg- und der Gehrer-Reform. Sie stärkte die Universitäten und an ihnen vor allem den Rektor. War früher der Bundesminister gewissermaßen Rektor gewesen, wurde nunmehr der Rektor in mancher Hinsicht Bundesminister. Im Verhältnis Staat-Universität kam es zu Dezentralisation und Dekonzentration. Die Universitäten blieben Einrichtungen des Bundes, aber sie wurden in jeder Hinsicht weisungsfrei.

Zur verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit der Wissenschaft kam eine verfassungsgesetzlich abgesicherte Satzungsautonomie. Im Unterschied zur Gehrer-Reform blieb aber das Konzept der Mitbestimmung weitgehend bestehen. Sie wurde gestrafft und kontinuierlicher. Die fließende Organisation wurde stabil. Mit Ausnahme der Institutsebene wurde die Unvereinbarkeit von Vorsitz- und Vorstandsfunktion eingeführt. Der Rektor war also nicht mehr Vorsitzender des obersten Kollegiums.

Die globale Wettbewerbssituation in allen Bereichen und die europäische Wissenschaftspolitik verlangte nach noch mehr Effizienz, Qualität und Flexibilität. Die Fragen, die unter Busek schon aufgeworfen worden waren - Vollrechtsfähigkeit, Globalbudget, Management, Leitungs- und Verantwortungsstrukturen, sowie Evaluation - wurden aktueller. Deshalb fand unter Gehrer eine weitere Universitätsreform, mit dem Universitätsgesetz (UG) 2002, statt. Dieses Gesetz beginnt nun zu wirken und es gibt bereits kommentierte Gesetzesausgaben.

Alle Reformen waren Versuche der jeweiligen politischen Eliten, der Universität ihr Gesicht und Gepräge zu geben, sozusagen dem sogenannten Zeitgeist in der Organisation Ausdruck zu verleihen. Jede Reform war und ist von Illusionen und Ängsten begleitet. Jede unterliegt dem Plebiszit der Praxis. Große Reformen sind von Schlagwörtern begleitet: Mehr Demokratie waren die Schlagworte von 1975, mehr Managertum das 2002.

UG 2002: Selbstbestimmung

Jedes Reformgesetz hat seine Weisheit. Die Weisheit des UOG 1975 lag darin, dass es von allen am Universitätsleben Beteiligten ein Zusammenwirken zum Wohl der Universität erwartete. Die Organisation in Disziplinen, die Vergruppung, die Individualisierung der Lebenspläne, der Wandel der Gesellschaft überhaupt ließen ideale Ziele bei Knappheit der Mittel immer schwieriger erreichen. Die von Ada Pellert und mir sog. formierte Anarchie hatte sympathische Züge, aber die Effizienz litt darunter.

Die Weisheit des UG 2002 liegt darin, dass das Gesetz des Handelns und (auch für Reformen) bei der Universität selbst liegt. Die Reform der eigenen Organisation und Verwaltung ist neben der Forschung und Lehre Sache der Universität selbst. Sie darf nicht mehr auf politische Entscheidungen warten, die Reformen vorschreiben, sondern muss von sich aus ständig Antworten auf neue Fragen geben. Der Zusammenhang zwischen den Zielen und Aufgaben einerseits und der Organisation von Wissenschaft andererseits ist neu zu gestalten. Jetzt soll vor allem die unternehmerische Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Diese Neugestaltung ist eine ebenso wichtige Aufgabe wie das Fortschreiten in Forschung und Lehre.

Damit ist ein komplexer Suchprozess in Gang zu setzen und zu halten. Denn immer mehr und unterschiedliche Aufgaben in Forschung, Lehre, Bildung, Weiterbildung, Personal- und Organisationsentwicklung, Fundraising, Headhunting, Begabtenförderung, besondere Dienstleistungen, inter-, intra- und transdisziplinäre Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, steigende Internationalität, Gemeinschaftsbildung usw. verlangen neue kreative Formen, um zweckmäßig erfüllt werden zu können. Unter dem Dach einer Universität muss eine Vielfalt von Organisationsmodellen diskutiert und erprobt werden. Im Wettbewerb ist ein ständiger Organisationsdiskurs notwendig.

Ständige Reformen aber: An der Basis nichts Neues

So wie die Demokratisierung hat auch die Managerialisierung Auseinandersetzungen in die Universität hineingetragen. Sie werden durch den Wettbewerb zwischen Management spezifischen und akademisch definierten Werten noch gesteigert werden.

Der Rückblick auf die verschiedenen Universitätsreformen lässt erkennen, dass die Organisation vor allem der Leitung der Universität leicht zu verändern ist. Ob und wie die neue Troika der Leitung: Universitätsrat, Rektorat und Senat, sich bewähren wird, wissen wir nicht. Der Universitätsrat ist davon die große Unbekannte, das Rektorat als Kollegium der Rektoren mit dem Rektor als Spitze ist zweckmäßig, der Senat erinnert an den Demokratisierungsschub und wird sich bewähren.

Wer die Universitäten von innen und unten kennt, kann dagegen feststellen, dass die Reformen den Alltag an der Basis wenig verändert haben. Dort, wo Forschung und Lehre wirklich geschehen, nämlich an den Instituten, ist vor allem die Technisierung, Internationalisierung und Modernisierung festzustellen. Die Kontrolle ist nach wie vor ein Problem der Universität. Bemerkenswert ist, dass die Binnen- und Basisorganisation der Universitäten nunmehr nicht mehr durch Gesetz vorgegeben, sondern den Universitäten aufgegeben sind. In Abwandlung einer Sartre'schen Formel könnte man sagen: "L'université n'est ce pas, elle se fait!"

Ihre durch die Verfassung abgesicherten Freiheiten und die Tradition der Praxis hielten die Universitäten bisher relativ unabhängig von Märkten, Medien, Meinungen und Mächten. Mit der quasi-klösterlichen Freiheit des Elfenbeinturms scheint es im Zeitalter der Globalisierung vorbei zu sein. Wie vieles werden wahrscheinlich die Universitäten der "Ökonomokratie" unterworfen.

Deshalb ist es bemerkenswert, dass wie bei den früheren Universitätsreformen Ziele, Aufgaben und Grundsätze einheitlich und ausführlicher für alle vor- und festgeschrieben werden; die alten und tradierten Aufgaben und Prinzipien sind fortgeschrieben worden. Noch immer findet sich Humboldts Vermächtnis in der finalen Determinierung der Aufgaben.

Schon zu Beginn des vorigen Jahrhunderts wurden seine Formeln als Floskeln abgetan. Man spricht seither von der Krise der Universität. Seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist sie durch eine Reform in Permanenz beantwortet worden. Aber Träger der Reformen war hier immer die Politik, der Staat. Für die Universitäten der Zukunft werden ihr wichtigster Grundsatz und ihre wichtigste Aufgabe Reformbereitschaft und Reformarbeit sein müssen. Universitas semper reformanda!

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Univ.-Prof. Dr. Manfried Welan ist Professor für Recht und Politik, Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien. Er war mehrmals Rektor der BOKU Wien und von 1979 bis 1981 Vorsitzender der Rektorenkonferenz.