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Schüler im Visier des Ministeriums

Von Stephanie Dirnbacher

Politik

Neues Gesetz zur Bildungsdokumentation wird nach wie vor kritisiert. | Pisa-Chef Haider fordert systematische Planung. | Wien. Datenschützern ist sie noch immer ein Dorn im Auge: die Bildungsdokumentation. Dass unter anderem Wohnort, Geburtsdatum, Sozialversicherung, Schuleintritt und sonderpädagogischer Förderbedarf der heimischen Schüler erhoben und teilweise an das Unterrichtsministerium weitergeleitet werden, ist schließlich ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Ein solcher darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen - wenn er etwa für die nationale Sicherheit oder das wirtschaftliche Wohl des Landes oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.


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Eine Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes, die mit Jahresanfang in Kraft getreten ist, sollte sämtliche datenschutzrechtliche Probleme aus dem Weg räumen. In wie weit das gelungen ist, war Diskussionsgegenstand bei einem Infoabend des Universitätslehrgangs für Informationsrecht und Rechtsinformation.

Es geht noch besser

Einig war man sich, dass sich die Situation wesentlich verbessert hat. So wurde etwa sichergestellt, dass die gesammelten Daten nicht mehr einem bestimmten Schüler zugeordnet werden können. "Ein Rückschluss von den Individualdaten auf eine Person ist nicht möglich", versicherte Michael Lückl, der im Unterrichtsministerium die Bildungsstatistik leitet. Einzig und allein anhand der Sozialversicherungsnummer könnte man die Identität des betroffenen Schülers feststellen, doch auch diese wird dem Ministerium seit der Novelle verschlüsselt übermittelt. Davor hatte das Bildungsministerium die Daten unverschlüsselt erhalten und diese dann selbst verschlüsselt - eine Situation, gegen die die Datenschützer Sturm liefen.

Doch auch mit der Änderung sind die Hüter persönlicher Daten nicht glücklich. Kritisiert wird, dass weiterhin die Sozialversicherungsnummer gespeichert wird. Peter Findl von der Statistik Austria verteidigte das Festhalten an der Sozialversicherungsnummer, "da es keine Alternative gibt". Man bräuchte diese Daten, da die Schulen über keinen anderen Identifikator verfügen würden.

Nein zu Datensammlung

Eine wesentliche Verbesserung durch die Novelle sahen die Experten auch in der Reduzierung des Datenerhebungsumfangs. Das sieht der durch die Pisa-Studie bekannt gewordene Günter Haider als positiv. "Es geht nicht darum, alle Daten zu erheben, die man prinzipiell erheben kann", sagte er bei der Veranstaltung. Er forderte, mit einem besseren systematischen Ansatz an die Bildungsdokumentation heranzugehen und sich genau zu überlegen, wozu man welche Daten braucht.

Laut Lückl ist etwa die Teilnahme an dem Religionsunterricht aus der Bildungsdokumentation herausgefallen. "Das war auch sehr heikel", räumte er ein. Die Teilnahme am Religionsunterricht wird zwar weiterhin von den Schulen erhoben, die Daten werden jedoch nicht weitergegeben. Auch über das Religionsbekenntnis der Schüler bekommt das Ministerium keine Auskunft.

Kritik von Haider kommt auch über die fehlende Dokumentation dessen, was eigentlich im Unterricht passiert. In allen anderen Bereichen gäbe es genug Daten, doch "kein Mensch weiß, was in den österreichischen Klassen abläuft". Gerade das sei allerdings nötig, um gewisse Entwicklungen zu erklären, so Haider.

Wissen

Mit dem Bildungsdokumentationsgesetz sind Bildungsverläufe in Österreich abbildbar und statistisch auswertbar. Die Daten sollen eine systematische Bildungsplanung erleichtern und internationale Vergleiche sowie Qualitätsrückschlüsse ermöglichen. Das ursprüngliche Gesetz war von Beginn an datenschutzrechtlicher Kritik ausgesetzt. Mit 1. Jänner 2008 ist eine Novelle in Kraft getreten mit dem Hintergrund, diese Kritik zu beseitigen.