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Die EU-Kommission erarbeitet derzeit eine Richtlinie, die die Privatsphäre am Arbeitsplatz ab dem Jahr 2005 unter Schutz stellen soll.
Dabei geht es vor allem darum, jene Daten, die ein Arbeitnehmer auf seinem PC gespeichert hat, vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Darüber hinaus soll auch der Arbeitgeber geschützt werden indem sichergestellt sein soll, dass Firmen-Programme von den Angestellten während der Arbeitszeit nicht für persönliche Zwecke genutzt werden. Geregelt werden soll auch, wie weit die computerunterstützte Überwachung des Arbeitnehmers generell gehen darf. Vom EU-Recht wid dieser Bereich derzeit noch kaum abgedeckt.