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Schwaches Bankgeheimnis

Von Stefan Janny

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Es war keine wirkliche Überraschung, dass Österreich unter massivem internationalen Druck nun einer weiteren Aufweichung des Bankgeheimnisses zugestimmt hat. Verblüffender mag da erscheinen, dass sich selbst die Schweiz, wo die Diskretion bei Konten gemeinsam mit der Herstellung von Schokolade und der Fertigung von Uhrwerken so etwas wie eine Identitätsgrundlage darstellt, zur erweiterten Informationsübermittlung an ausländische Steuerbehörden verpflichtet hat.


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Längst war klar, dass derartige bankwirtschaftliche Sonderregelungen aufgrund der Vernetzung des internationalen Finanzsystems nicht mehr haltbar sind. Wenn wohlhabende Bürger großer Staaten (USA, Deutschland etc.) die Geldinstitute von Klein- und Kleinststaaten (Österreich, Schweiz, Luxemburg etc.) dazu nutzen, um Einkommen beziehungsweise Vermögen dem Zugriff der eigenen Steuerbehörden zu entziehen, und gleichzeitig die Banken dieser Klein- und Kleinststaaten im Rahmen ihrer sonstigen Geschäftstätigkeit in den Herkunftsländern ihrer steuervermeidenden Kundschaft agieren wollen, dann lagen die Alternativen auf der Hand: entweder Kooperation mittels Informationsübermittlung von Kundendaten schon bei bloßem Verdacht der Abgabenhinterziehung durch die eigene Klientel oder Ausschluss von der weiteren Geschäftstätigkeit in großen Teilen der zivilisierten Welt mittels Anprangerung auf einer "schwarzen Liste". Vor diese Wahl gestellt, fiel die Wahl auf das mutmaßlich kleinere Übel der Aushöhlung des Bankgeheimnisses.

Kein Zufall ist auch, dass dieses zähneknirschende Zugeständnis ausgerechnet jetzt erfolgte. In Zeiten, in denen Banken in unterschiedlicher Form massive staatliche Hilfen in Anspruch nehmen müssen, um ihre enormen Verluste auszugleichen, konnten die angeschlagenen Geldinstitute der betroffenen Staaten nicht mehr länger auf die Unterstützung ihrer heimischen politischen Eliten bei der Verteidigung des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Steuerbehörden bauen.