Einheitliche Mindestvorschriften gelten EU-weit. | Acht Millionen arbeiten schwarz. | Brüssel. Für Arbeitgeber, die illegal Eingewanderte ausbeuten, wird es in der EU künftig schwieriger. Denn nach der Zustimmung im Europäischen Parlament gestern, Mittwoch, winken künftig hohe Strafen. Das betrifft sowohl Unternehmer, die Menschen aus Nicht-EU-Ländern ohne Aufenthaltbewilligung beschäftigen, als auch Privatpersonen, die etwa ihre illegal aufhältige Putzfrau nicht deklarieren und dabei erwischt werden. Die Arbeitgeber müssen sich von ihren künftigen Mitarbeitern die nötigen Papiere vorlegen lassen und deren Vorhandensein beweisen können. In Ländern wie Österreich und Deutschland sind die Vorgaben dafür bereits recht streng, manche EU-Länder kennen bisher noch gar keine Strafen auf diesem Gebiet. Dort gelten neue Mindestvorschriften durch das EU-Gesetz, dass spätestens 2011 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Jetzt müssen die Sanktionen "wirksam, angemessen und abschreckend" sein.
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Mehr Rechte fürArbeitnehmer
Für Österreich bedeute das im Straf- und Verwaltungsstrafrecht kaum Anpassungen, hieß es. Aber es werde für die Arbeitgeber kostspieliger: Denn erstmals erhalten die Schwarzarbeiter zumindest minimale Rechte wie den nachträglichen Bezug des branchenüblichen Mindestlohnes für mindestens drei Monate von den Auftraggebern. Dafür werden auch Sozialversicherungsabgaben und Steuern fällig. Nur wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass das illegale Arbeitsverhältnis kürzer dauerte, muss er weniger zahlen; dieser Nachweis ist freilich nur sehr schwer zu erbringen. Auch die Rückführungskosten der Arbeitnehmer in ihre Herkunftsländer muss der ertappte Unternehmer tragen.
Sind die illegal Beschäftigten bereit, gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht auszusagen, können sie für die Dauer des Prozesses eine begrenzte Aufenthaltsbewilligung bekommen. Deren Gewährung bleibe jedoch allein den Mitgliedsstaaten vorenthalten, erläuterte der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker.
Nach EU-Schätzungen leben derzeit rund acht Millionen Menschen aus Nicht-EU-Staaten illegal in der EU. Für die Schwarzarbeit am anfälligsten sind das Baugewerbe, die Landwirtschaft, das Gastgewerbe und Reinigungsdienste.