Schadenersatz für Passagiere möglich. | Flugverbotsliste alle drei Monate zu aktualisieren. | Agentur für Flugsicherheit soll gestärkt werden. | Straßburg. Die Flugzeugunglücke im vergangenen Sommer mit mehr als 500 Toten haben die EU wachgerüttelt. Innerhalb kürzester Zeit gab es eine Einigung auf eine "schwarze Liste" für Fluglinien, deren Jets in sämtlichen Mitgliedsstaaten schon 2006 nicht mehr starten und landen dürfen. Passagiere müssen dann auch aufgeklärt werden, welches Luftfahrtsunternehmen den gebuchten Flug durchführt. Wird die Linie vor Flugantritt gebannt, gibt es Schadenersatz für die Passagiere: Entweder muss der volle Kaufpreis rückerstattet oder eine gleichwertige Reise angeboten werden.
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Das Europäische Parlament stimmte gestern, Mittwoch, der Verordnung mit einer überwältigenden Mehrheit von 577 gegen 16 Stimmen zu, 31 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Da die Vorlage bereits zuvor mit Kommission und dem Rat der Mitgliedsstaaten abgeglichen wurde, wird das europaweite Gesetz voraussichtlich am 5. Dezember von den Verkehrsministern durchgewunken und tritt Anfang 2006 in Kraft.
So schnell wie möglich soll die Kommission dann zusammen mit einem Ausschuss nationaler Luftfahrtsexperten gemeinsame Kriterien für den Bann von Fluglinien ausarbeiten. Ausschlaggebend sei ein drohendes "beträchtliches Risiko", erläutert Berichterstatterin Christine de Veyrac von der Europäischen Volkspartei (EVP).
Zugänglich im Internet und im Reisebüro
Anhand dieser einheitlichen Bedingungen müssen die EU-Länder innerhalb eines Monats Flugverbotslisten erstellen. Dabei sollen auch Unternehmen berücksichtigt werden, die ihre Jets lediglich an in Europa zugelassene Fluglinien vermieten. Diese Aufstellungen werden von der Kommission zu einer EU-weit gültigen Liste zusammengefasst.
Spätestens alle drei Monate muss die Liste von der Brüsseler Behörde aktualisiert werden. Wittert ein Mitgliedsland Gefahr im Verzug kann es sofort Start- und Landeverbote aussprechen. Innerhalb weniger Tage kann die Fluglinie dann von der Kommission nach Absprache mit den Experten auf die Liste gesetzt werden. De Veyrac schätzt die Anzahl der vorerst betroffenen Unternehmen auf ungefähr 50.
Über "eine Vielzahl von Verbesserungen gegenüber dem Erstvorschlag der Kommission" freut sich SPÖ-Europaparlamentarier Jörg Leichtfried. So muss die Liste nicht nur im Internet veröffentlicht werden. Jeder, der ein Ticket verkauft, muss den Kunden aktiv informieren, ob der Flug betroffen ist. Das gilt auch für Buchungen über das Internet. "Anerkannte Reiseveranstalter werden sich in Zukunft ihre Vertragspartner noch genauer anschauen, um nicht wegen einer Fluglinie mit zweifelhaftem Ruf an Image zu verlieren", meint Leichtfried.
EU-Regeln für die Zulassung von Piloten
Das Parlament begrüßte auch die Initiative der Kommission, die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu stärken. Diese soll künftig sicherstellen, dass die Zulassung der Piloten EU-Regeln entspricht und die Lizensierung von Fluglinien für Europa übernehmen. Heute, Donnerstag, will Verkehrskommissar Jacques Barrot darüber hinaus einen Plan für die Modernisierung der satellitengestützten Luftraumüberwachung vorstellen.