)
Abgeordneter Blocher: "Dann stehen die Nächsten vor der Tür."
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Bern/Washington. Schweizer Banken dürfen auch weiterhin nicht sensible Daten an US-Behörden weitergeben. Der Nationalrat in Bern hat am Dienstag mit 126 zu 67 Stimmen ein von der Regierung eingebrachtes Gesetz abgelehnt, das die Herausgabe von Geschäfts- und Mitarbeiterdaten ermöglicht hätte. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Banken mit den US-Behörden nicht kooperieren, selbst wenn sie das wollten.
Das US-Justizministerium und die Steuerbehörde IRS werfen Schweizer Finanzinstituten Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor und fordern daher Einsicht in so gut wie alle Unterlagen, die steuerflüchtige Amerikaner betreffen könnten. Das beginnt bei der Korrespondenz, reicht über Mitarbeiter, die mit verdächtigen US-Bürgern zu tun hatten, bis hin zu externem Personal wie etwa Anwälten und Vermögensberatern.
Nach der Ablehnung herrschte Zufriedenheit bei der Schweizerischen Volkspartei (SVP), den Sozialdemokraten (SP) und der Freisinnig-demokratischen Partei (FDP). Zum einen ist man dort der Ansicht, dass die Regierung in eigener Kompetenz einzelnen Banken die Herausgabe von Daten erlauben könne. Zum anderen herrscht Furcht vor einem Dominoeffekt, wie der SVP-Abgeordnete Christoph Blocher ausführte: "Dann stehen die Nächsten vor der Tür und wollen das Gleiche."
Ganz unrecht dürfte er damit nicht haben. In Österreich wird die Entwicklung in dem Fall genau beobachtet, da hier bereits ein Steuerabkommen ausgehandelt wurde. Demzufolge gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden durch eine anonyme Abgeltsteuer in Höhe von 15 bis 30 Prozent beziehungsweise 38 (je nach Höhe des Vermögens) die Steuersünden bereinigt, oder eine Meldung der relevanten Kontendaten wird an das österreichische Finanzamt geschickt. Sollten die Amerikaner einen besseren Deal erhalten, wird dieser auch für Österreich interessant.
Abkommen mit Österreich könnte geändert werden
"Ich glaube nicht, dass ein US-Abkommen unmittelbar die österreichische Vereinbarung mit der Schweiz betrifft. Mittelfristig wird das Abkommen aber umgestellt werden müssen", erklärte Christian Keuschnigg vom Wiener Institut für Höhere Studien gegenüber der "Wiener Zeitung".
Doch auch aus einem anderen Grund verfolgt man in Wien den Schweizer Fall. Schließlich gilt Österreich als so etwas wie der stärkste Standortkonkurrent auf dem Gebiet. Wie auch immer letztlich die Schweizer Lösung aussehen wird, für Österreich bedeutet dies, dass man als Mitgliedstaat der EU, die sich dem Kampf gegen Steueroasen verschrieben hat, die Marke der Schweiz nicht unterbieten wird können. Dies wird Keuschnigg zufolge aber langfristig ohnedies obsolet: "Letztlich wird es auf den Informationsaustausch hinauslaufen, der auch in der OECD angestrebt wird. Da wird die Schweiz miteinbezogen und Österreich als EU-Land ohnedies. Dann herrscht Wettbewerbsneutralität."
Doch vorerst gilt es für die Schweiz einmal, eine Lösung zu finden. Problematisch am gerade abgelehnten Entwurf ist, dass nur die wenigsten wissen, worum es bei dem US-Programm im Detail geht. Auf den Wunsch Washingtons hin gab die Schweizer Regierung Eckwerte an, vieles blieb jedoch geheim. Ein nicht gerade unwesentlicher Punkt im Dunkeln ist etwa die Höhe der Bußen, die den einzelnen Banken drohen. Die wiederum würden Keuschnigg zufolge ein Abkommen mit den USA durchaus begrüßen: "Ich glaube die Banken wollen reinen Tisch machen und sich von den Altlasten befreien."
Fast schon verzweifelt wirkte die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie warnte, dass ohne Parlamentsbeschluss über das Schweizer Bankenwesen eine Klagswelle aus den USA hereinbrechen könnte. Spekulationen in den Schweizer Medien zufolge könnten die Zürcher und die Basler Kantonalbank noch diesen Sommer von der US-Justiz belangt werden.
Ohne Lösung droht Verurteilung in den USA
Wie unangenehm das enden kann, haben Beispiele in der Vergangenheit gezeigt. Über die UBS wurde 2009 eine Strafe in Höhevon 780 Millionen Dollar verhängt. Nicht so umfangreich, jedoch dramatischer war der Fall Wegelin & Co., der ältesten bestehenden Bank der Schweiz. Sie geriet Anfang 2012 ins Visier der US-Justiz. Woraufhin der Transfer des Nicht-US-Geschäfts in die Notenstein Privatbank AG und deren Verkauf an die Raiffeisen Schweiz bekanntgegeben wurden. Wegelin & Co. bekannte sich Anfang 2013 in den USA als erste Schweizer Bank der Beihilfe zur Steuerhinterziehung für schuldig, akzeptierte die Zahlung einer Strafe von 74 Millionen US-Dollar und war letztlich faktisch aufgelöst.
Als nächster Schritte in einem möglichen Abkommen mit den USA wird der Gesetzesentwurf an die kleinere Kammer, den Ständerat zurückgeschickt und nach Überarbeitung dem Nationalrat erneut vorgelegt.
)
)
)
)