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Schweiz-Kooperation auf neuer Basis

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Die Schweiz kooperiert zwar immer enger mit der EU, an eine Mitgliedschaft in der Union ist derzeit aber nicht zu denken. Der EU bereitet das Bankgeheimnis mehr Kopfzerbrechen als die Neutralität der Konföderation. Während die Schweizer selbst einen EU-Beitritt mehrheitlich ablehnen, sichern sie sich die wirtschaftliche Kooperation durch bilaterale Abkommen.


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Die sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU treten per 1. Juni - mit eineinhalb Jahren Verspätung - in Kraft. Diese Woche wurde das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen, indem (nach dem EU-Parlament, den 15 Mitgliedstaaten und dem Rat) die EU-Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft dem Forschungsabkommen zugestimmt hat. Die anderen sechs Abkommen betreffen die Personenfreizügigkeit, den Luftverkehr, den Landverkehr, die Landwirtschaft, das öffentliche Beschaffungswesen und technische Handelshemmnisse.

Die Abkommen erleichtern den gegenseitigen Marktzugang in den genannten Bereichen. Insbesondere der Arbeitsmarkt soll schrittweise geöffnet werden: Schweizer Bürger erhalten zwei Jahre nach Inkrafttreten in den EU-Ländern den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt wie EU-Bürger. Der Schweizer Arbeitsmarkt wird für EU-Bürger hingegen erst nach zwölf Jahren vollständig geöffnet. Die Schweiz kann das Abkommen zudem nach sieben Jahren überprüfen. Die Schweizer hatten den bilateralen Verträgen bereits im Mai 2000 zugestimmt. Zuletzt hatte EU-Kommissionspräsident Romano Prodi gemeint, die Schweiz hätte bei einem EU-Beitritt eine Menge zu verlieren. "Derzeit besteht für die Schweiz keine Eile." Das veraltete Bankgeheimnis sollte abgeschafft werden. Aber wenn das für die Schweiz so wichtig sei, müsse sie eben von einem EU-Beitritt absehen.