Gentechnisch veränderte Pflanzen für fünf Jahre verboten. | Überraschend klares Resultat der Volksabstimmung. | Sonntags-Öffnung bei Referendum knapp angenommen. | Bern. Warnschilder mit der Aufschrift "Achtung Gentechnik" wird es in der Schweizer Landwirtschaft so schnell sicher nicht geben. Denn die Schweiz ist künftig das einzige europäische Land, in dem die Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts für kommerzielle Zwecke flächendeckend verboten ist. Die Stimmbürger nahmen am Sonntag eine Initiative der Grünen und der Bauernverbände mit einer überraschend großen Mehrheit von rund 55 Prozent an. Das Verbot tritt sofort in Kraft und gilt für die nächsten fünf Jahre.
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In punkto Gentechnik-Ablehnung steht Österreich in der EU an vorderster Stelle: Gentechnisch verändertes Saatgut wird sowohl an den Grenzen als auch innerhalb des Landes im Einklang mit EU-Recht nach Möglichkeit abgewehrt. Zur Kontrolle des Anbaus gibt es zahlreiche Vorsorgegesetze in den Bundesländern. Mit diesen Länderlegislativen werden den Bauern teils strenge Auflagen erteilt und Kontrollen der Anbauflächen ermöglicht. Ein Totalverbot, wie dies etwa Oberösterreich anstrebte, scheiterte am EU-Recht. Das Land Oberösterreich wird nun aber gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) berufen.
Niederlage für den Schweizer Bundesrat
Das Moratorium war vom Bundesrat - der Schweizer Regierung - und von drei der vier Regierungsparteien bekämpft worden. Nur die Sozialdemokraten und die nicht in der Regierung vertretenen Grünen sowie die einflussreichen Bauernverbände setzten sich für die Nachdenkpause ein. Sie machten geltend, dass in der teuren Schweiz die Landwirte nur dann Marktchancen hätten, wenn sie besonders hohe Qualität lieferten. In ihrem kleinräumigen Land könnten aber gentechnisch veränderte Pflanzen und herkömmliche oder gar Biokulturen nicht nebeneinander existieren.
Die Befürworter konnten mit ihren Argumenten praktisch das ganze Land überzeugen. Nicht nur eine Mehrheit der Stimmbürger, sondern auch alle 26 Kantone stimmten dem Moratorium zu. Zur Annahme der Initiative wäre nur das sogenannte doppelte Mehr der von über der Hälfte der Stimmbürger und der Hälfte der Kantone nötig gewesen. Besonders deutlich war die Zustimmung in den ländlichen und den Bergregionen. Den sonst häufigen Graben zwischen der deutschsprachigen und der französischen Schweiz oder den zwischen Stadt und Land gab es diesmal nicht.
In der Praxis ändert sich allerdings wenig in der Schweiz. Schon jetzt verhindern Absprachen der Bauernverbände mit den beiden größten Unternehmen des Einzelhandels, Migros und Coop, dass gentechnisch veränderte Pflanzen angepflanzt werden.
Firmen dennoch am Weltmarkt präsent
Die Aussaat zu Forschungszwecken dagegen wird weiterhin möglich bleiben, da die Initiative sich ausdrücklich nur auf den Anbau zu kommerziellen Zwecken bezieht. Das Moratorium ändert auch nichts daran, dass ausgerechnet ein Schweizer Unternehmen zu den Großen unter den Produzenten gentechnisch veränderten Saatguts gehört.
Die Basler Syngenta, hervorgegangen aus den Agrarbereichen von Ciba-Geigy und Sandoz, ist auf dem Weltmarkt die Nummer zwei hinter der amerikanischen Monsanto.
Der Übergang vom faktischen zum formellen Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen dürfte der Schweiz allerdings ein Verfahren vor der in Genf ansässigen Welthandelsorganisation (WTO) einbringen.
Schiedsgerichtsspruch der WTO zu Moratorium
Die USA, Australien und Kanada haben dort vor zweieinhalb Jahren gegen den damaligen Gentechnik-Stopp der EU geklagt. Die WTO richtete daraufhin ein dreiköpfiges Schiedsgericht ein, dem ausgerechnet ein Schweizer vorsteht. Der Schiedsspruch ist immer wieder verschoben worden und ist jetzt für Dezember angekündigt. Wenn die EU, die ihr Moratorium bereits ausgesetzt hat, nun nachträglich verurteilt wird, wird es der Schweiz ähnlich ergehen. Doch die Genfer Mühlen mahlen langsam.
Ebenfalls am Sonntag entschieden die Schweizer, dass in großen Bahnhöfen und Flughäfen künftig sonntags eingekauft werden kann. Die Zustimmung war aber mit 50,6 Prozent sehr knapp. Den Ausschlag gab der Kanton Zürich.