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Schweizer Waffen - auch für Bürgerkriege?

Von Hannah Greber

Politik

Eidgenössische Granaten tauchen in Libyen und Syrien auf. Trotzdem sollen die Gesetze für Waffenexporte gelockert werden.


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Wien. Granaten, Sturmgewehre, Raketenabwehr: Geht es nach dem Schweizer Bundesrat, sollen Waffen in Zukunft auch in Länder mit Bürgerkriegen exportiert werden dürfen. Dies kündigte der Bundesrat, die oberste vollziehende Behörde in der Schweiz, schon in den Sommermonaten an. Doch er hätte für die Bekanntmachung dieses Vorhabens einen besseren Zeitpunkt treffen können. Denn brisante Funde lenken die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die Waffenproblematik: Anfang September stellte sich heraus, dass Handgranaten des bundeseigenen Rüstungsbetriebes Ruag in die Hände der Freien Syrischen Armee gelangt sind, moderate Rebellen, die derzeit in Idlib um ihr Überleben kämpfen. Eine Woche später wurden Ruag-Granaten und Granatenwerfer in Libyen gefunden.

Die Empörung in der neutralen Schweiz ist groß - es kommt Anfang September zu einer Demonstration in Bern, organisiert durch die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). "Kein Schweizer Geld für die Kriege dieser Welt!", lautet deren Forderung. Und gerade jetzt sollen Exporte in Länder mit "internem bewaffneten Konflikt" erlaubt werden - das bringt eine breite Allianz von Linken, Christlichen und Bürgerlichen auf die Barrikaden, eine Volksinitiative wird vorbereitet.

Exporte mit Ausnahme

Doch worum geht es? Die liberal dominierte Regierung einigte sich schon im Juli auf eine Lockerung des aktuellen Gesetzes über Waffenexporte, die im Herbst endgültig beschlossen werden soll. Unter dem aktuellen Gesetz ist es Schweizer Rüstungsbetrieben verboten, Kriegsmaterial in Länder zu exportieren, die in einen internationalen oder internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Die geplante Lockerung der Verordnung, die bereits 2014 aufgeweicht wurde, sieht nun vor, diese Waffenexporte in Länder mit einem "internen bewaffneten Konflikt" zu erlauben.

Dies jedoch nur, wenn ausgeschlossen werden kann, "dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird." Details zu dieser Ausnahmeregelung werden noch ausgearbeitet. Antje Baertschi, Leiterin der Kommunikation des zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), hält auf Anfrage der "Wiener Zeitung" jedoch fest, "dass klassische Bürgerkriegsländer wie Syrien weder heute noch in Zukunft Kriegsmaterial aus der Schweiz erhalten können". Ein Vertreter der linksliberalen SP, Nicolas Haesler, glaubt jedoch nicht an die Überprüfbarkeit dieser Annahme. Denn wie solle man sicherstellen, dass Länder "einmal gelieferte Rüstungsgüter nicht auch in einem internen Konflikt einsetzen würden?"

Zum Schutz der Bürger

Welche Länder konkret von der Änderung der Verordnung betroffen sein werden, ist derzeit nicht bekannt. Pieter Wezeman, Mitarbeiter des Stockholm International Peace Research Institutes (Sipri) und Experte für Waffentransfers, betont den großen Interpretationsspielraum der Definition. So seien Länder wie Mexiko und Indien in interne bewaffnete Konflikte verwickelt, stehen jedoch auf der Liste der Länder, in die Schweizer Rüstungsbetriebe schon jetzt mit einer Bewilligung exportieren dürfen.

Der konservativ dominierte Schweizer Bundesrat begründet den Schritt zu einer weiteren Liberalisierung der Gesetze damit, dass die Schweiz ihre Wehrbereitschaft aufrechterhalten und unabhängiger vom Ausland werden müsse. Weil in den letzten Jahren der Umsatz durch den Export von Kriegsmaterialien stetig gesunken sei und die Rüstungsbetriebe aufgrund des kleinen Absatzmarktes in der Schweiz auf Exporte angewiesen seien, müsse der Markt erweitert werden, so der Bundesrat. Ein weiterer Rückgang im Umsatz würde zum Verlust tausender Arbeitsplätze und wichtigem Know-how führen. Darunter würde die Qualität Schweizer Waffentechnologien leiden.

Nicolas Haesler, Mediensprecher der sozialdemokratischen Partei, nennt dieses Argument der "Wiener Zeitung" gegenüber lächerlich. Besonders bei Innovationen und High-Tech Produkten seien Importe notwendig: "Bei sämtlichen Rüstungsgütern mit militärstrategischer Bedeutung ist die Schweiz völlig von Importen aus dem Ausland abhängig."

Ein Blick auf die Sipri-Daten zeigt: Die Schweiz ist eine Export-Macht, denn schon jetzt besetzt sie weltweit den 13. Platz für das größte Exportvolumen von Kriegsmaterial seit 2000. Mit einem Trend Indicator Value (TIV) - einer Einheit, die den weltweiten Transfer für militärische Ressourcen beobachtet - von 4632 Millionen exportiert die Schweiz vier Mal so viel, wie sie mit einem TIV von 1087 importiert. Zum Vergleich exportiert das ähnlich große Österreich mit einem TIV von 561 Millionen im selben Zeitraum gut acht Mal weniger Kriegsmaterial. Angeführt wird die Liste von den USA, mit einem TIV von 143,014 Millionen, gefolgt von Russland und Deutschland. Die Daten des Sipri zeigen aber auch, dass in der Schweiz Exporte von Kriegsmaterialien in den letzten zwei Jahren tatsächlich gesunken sind.

Alles für den Profit?

Hauptexporteure von Waffentechnologien in der Schweiz sind drei Rüstungsbetriebe: die Ruag, die sich zu 100 Prozent in Besitz des Bundes befindet und auf Schusswaffen spezialisiert ist; die Mowag, deren wichtigstes Exportgut Panzer darstellen; und die Rheinmetall Air Defence, die vor kurzem von einem amerikanischen Konzern übernommen wurde. Für den Handel in der Schweiz sind Rüstungsexporte vernachlässigbar, so machten diese 2016 knapp 0,2 Prozent des gesamten Außenhandels in der Schweiz aus.

Gegner des Beschlusses kritisieren, dass diese Lockerung der Verordnung wirtschaftliches Interesse vor humanitäre Verantwortung stelle und damit das friedensfördernde Image der neutralen Schweiz zunichtemache. Der Sozialdemokrat Haesler meint etwa: "In Bürgerkriege verwickelte Staaten mit Rüstungsgütern zu beliefern, steht im krassen Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz." Balthasar Glättli von den Grünen ergänzt: "Die Schweiz wird schwerlich zwischen Konfliktparteien vermitteln können, wenn sie einer der beiden Seiten Waffen geliefert hat."

Die Sorgen rund um die Neutralität und Glaubwürdigkeit der Schweiz weist Sprecherin des Staatssekretariats für Wirtschaft, Antje Baertschi, zurück. Interne bewaffnete Konflikte beträfen das Neutralitätsrecht nicht, da sich dieses nur auf zwischenstaatliche bewaffnete Konflikte beziehe. Außerdem soll trotz der neuen Regelung verhindert werden, dass "mit der Lieferung von Kriegsmaterial militärische Konflikte begünstigt" werden. Werner Salzmann, Nationalrat der konservativen SVP, macht in einem Interview mit Reuters auf die schützende Funktion solcher Lieferungen aufmerksam. Denn der Export von Kriegsmaterial in Konfliktgebiete ermögliche es Ländern, durch den Zugang zu Raketenabwehr ihre Bevölkerung besser vor Angriffen zu schützen.

Weiteren Aufwind für die Kritiker der Lockerung bringt ein Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), der die Umsetzung der aktuellen Verordnung überprüft hat. Während zwar festgehalten wird, dass im letzten Jahr alle Kriegsmaterialexporte "korrekt bewilligt" waren, wird schon vor der Ausweitung der Verordnung eine "wirtschaftsfreundliche Umsetzung" festgestellt. Das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bezeichnet den Bericht als "politisch motiviert". Gegner der Gesetzesänderung werden durch den Bericht in ihrem Argument bekräftigt: "Die humanitäre Tradition der Schweiz wird aus purer Profitgier über Bord geworfen", kommentiert etwa Magdalena Küng, Sekretärin der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee.

Im Herbst soll die endgültige Entscheidung fallen. Trotz Widerstands und der Lancierung einer Volksinitiative durch die Sozialdemokraten ist es sehr wahrscheinlich, dass Bürgerkrieg allein in Zukunft kein Grund für die Schweiz mehr sein wird, Waffenlieferungen in diese Gebiete zu unterlassen.

Wissen

In Österreich regelt das 1977 verabschiedete Kriegsmaterialgesetz den Waffenexport. Die Bewilligung erteilt das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Außenministerium und nach Anhörung des Verteidigungsministeriums.

Das Kriegsmaterialgesetz lässt dem Innenressort breiten Spielraum bei den Exportgenehmigungen. Zwar werden Ausschlussgründe aufgezählt, allerdings sind diese lediglich als Soll-Bestimmungen formuliert; auf ein ausdrückliches Verbot hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet. Demnach sollen Waffen nicht in Regionen geliefert werden, in denen "ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen bestehen". Ebenso sollen Waffen nicht in Länder exportiert werden, in denen aufgrund "schwerer und wiederholter Menschenrechtsverletzungen" die Gefahr besteht, dass diese zur Unterdrückung von Menschenrechten eingesetzt werde.

Für den Fall, dass für den Export grünes Licht erteilt wurde, müssen die Abnehmerstaaten eine Endnutzer-Garantie unterschreiben. Damit soll verhindert werden, dass die Waffen nicht in die Hände von Milizen oder Terrorgruppen gelangen.