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Schwere Geschütze gegen Kassenfusion

Von Karl Ettinger

Politik
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Der Kampf um die Sozialversicherungsreform geht vor dem Verfassungsgerichtshof in die letzte Runde.


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Vertreter diverser Sozialversicherungen, mehrerer Ministerien, der Arbeiterkammer, Rechtsanwälte drängten sich schon im Foyer des Verfassungsgerichtshofes in der Wiener Innenstadt. Zuletzt war der Ansturm nur bei der Verkündung der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl 2016 noch größer. Dieses Mal stand im Höchstgericht die von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung beschlossene Sozialversicherungsreform auf dem Prüfstand. Am Dienstag und Mittwoch geht es in zwei öffentlichen Verhandlungen um insgesamt 14 Anträge, die gegen die Änderung eingebracht wurden, vor allem auch, weil diese als verfassungswidriger Eingriff in die Selbstverwaltung der Kassen gesehen wird.

Dabei ist die Umsetzung längst im Laufen. Die Überleitung erfolgt seit dem heurigen Frühjahr. Ab 1. Jänner 2020 soll die Umstellung für die Versicherten zum Tragen kommen. Dann wird es nur mehr fünf statt 21 Versicherungsträger geben, die bisherigen neun Gebietskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse verschmolzen. Daneben gibt es die Anstalten für Selbständige und Bauern, für Beamte sowie die Pensionsversicherungsanstalt und die Unfallversicherungsanstalt.

Anwalt warnt vorgesetzlichen "Geisterfahrern"

"Es zeigt sich, dass wir es hier mit einem ganz gewichtigen Baustein des Staates zu tun haben", leitete Rechtsanwalt Michael Rohregger als Vertreter von Gebiets- und Betriebskrankenkassen vor den Höchstrichtern, denen Vizepräsident Christoph Grabenwarter vorsaß, ein. Rohregger argumentierte, es mache für den Gesetzgeber einen Unterschied aus, ob es um eine erstmalige Lösung oder eine Änderung eines Systems gehe. Bei der Sozialversicherung handle es sich um ein seit Jahrzehnten bestehendes System, für dessen Wechsel es keine schwerwiegenden Gründe gebe. Der Anwalt zog in diesem Zusammenhang den Vergleich zur Festlegung auf die Rechtsfahrordnung 1929. Für eine Umstellung auf Linksfahren müssten "gewichtige Gründe" vorgebracht werden. Nur Geisterfahrer würden sich nicht daran halten.

Rohregger stellte auch in Frage, dass mit der Reform der Sozialversicherung das Gebot zu Effizienz und das Sachlichkeitsprinzip erfüllt wird. Es habe "keine wesentlichen Mängel" gegeben, die eine Reform notwendig erscheinen ließen. Die Selbstverwaltung sah er durch die Umstellung von einer regional unterschiedlichen auf eine zentrale Steuerung der Kassen ausgehebelt. Insgesamt gebe es "fast nur Nachteile". "Für ein solches Experiment ist die Sozialversicherung zu wichtig", bilanzierte Rohregger.

Unterstützung kam von Ewald Scheucher, Anwalt des Drittelantrages der SPÖ-Bundesräte gegen die Reform: "Selbstverwaltung heißt Weisungsfreiheit." Weisungskompetenzen des Bundes seien bei einer Selbstverwaltung verfassungsmäßig nicht möglich: "Mischtypen sind nicht zulässig."

Die frühere türkis-blaue Bundesregierung hat den Umbau der Sozialversicherung vor allem auch damit propagiert, dass diese mehr Effizienz in der Verwaltung bringe. Insofern überraschte die Argumentation von Florian Herbst aus dem Justizministerium als Vertretung der Bundesregierung. Dieser bekräftigte zwar, dass hinter der Neuregelung die Absicht stehe, Verwaltungskosten zu senken und effizienter zu werden. Gleichzeitig widersprach er Rohregger, wonach gesetzliche Bestimmungen generell dem Effizienzgebot entsprechen müssten. Die Gesetzgebung habe einen gewissen Spielraum, die Verwaltung neu zu organisieren.

"Patientenmilliarde"und Einsparungen

In der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht fand aber auch die Auseinandersetzung um die Kosten und Einsparungen durch die Reform eine Fortsetzung. Josef Probst vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger beklagte, dass es sich bei Zusagen der Regierung lediglich um eine "Zahlenspielerei" gehandelt habe: "Die Patientenmilliarde wurde in keinem Punkt nachgewiesen." Außerdem betonte er: "Was vollkommen außer Acht gelassen wird, ist das Fusionsrisiko."

Von einer Milliarde an Einsparungen war vor dem Verfassungsgerichtshof auch nicht die Rede, sondern davon, dass sich die erwarteten Einsparungen vom Ministerialentwurf bis zur Regierungsvorlage von 30 auf 300 Millionen Euro verzehnfacht haben. Annemarie Masilko als Vertreterin des Sozialministeriums erläuterte, viele Synergieeffekte hätten sich erst später herauskristallisiert. Das Ministerium habe sich dabei auf ein Gutachten eines externen Experten gestützt.

Neben der Zulässigkeit des Eingriffs in die Selbstverwaltung geht es vor dem Verfassungsgerichtshof auch um die Mitbestimmung der Versicherten. Arbeitnehmervertreter sehen den Einfluss durch die neue paritätische Besetzung der Gremien mit Dienstgebervertretern beschnitten. Darum geht es am Mittwoch ebenso wie um nunmehr vorgeschriebene Eignungstests für Sozialversicherungsfunktionäre. Offen ist, wann der Verfassungsgerichtshof über die Kassenreform entscheiden wird.