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Schwestern und Pfleger als Zeitarbeiter

Von Petra Medek

Politik

Die Ausübung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe in Österreich wird liberalisiert. In Zukunft dürfen auch Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen an Gesundheitsdienstleister (Heime, Spitäler) vermittelt werden.


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Dies soll dazu beitragen, personelle Engpässe im Krankenpflegebereich besser abzudecken, erhofft sich Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat von dieser vergangene Woche vom Ministerrat beschlossenen Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes.

Wie Rauch-Kallat erläuterte, soll damit der in letzter Zeit immer häufiger aufgetretenen "Scheinselbstständigkeit von Krankenschwestern ein Riegel vorgeschoben werden". Bedingung für die Arbeitskräfteüberlassung ist aber, dass nicht mehr als 30% des Personals eines Unternehmens auf diese Art bereitgestellt werden.

Zudem muss die nötige Qualifikation der Mitarbeiter gegeben sein sowie auf die organisatorische Einheit im Krankenhaus Rücksicht genommen werden, umriss Rauch-Kallat die Bedingungen für die Arbeitskräfteüberlassung in diesem Bereich.

WK erwartet bis zu 20.000 neue Arbeitsplätze

Besonders die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit in diesem Bereich sei zu begrüßen, betonte ein Experte aus dem Gesundheitsministerium. Seitens der Pflegekräfte hätten sich die Klägen über die wenig familienfreundlichen Arbeitszeiten gehäuft, nun werde es möglich, die strikten Diensteinteilungen der oft in Landesbesitz stehenden Einrichtungen zu durchbrechen.

Die flexiblere Arbeitszeiteinteilung ist auch aus Sicht der Wirtschaftskammer eine erfreuliche Neuerung. Konkret erhofft man sich davon, dass vor allem Wiedereinsteigerinnen den Schritt zurück in die Berufswelt schaffen. Gerhard Flenreiss, der Sprecher der Berufsgruppe der Arbeitskräfteüberlasser in der Kammer, erwartet sogar 15.000 bis 20.000 neue Arbeitsplätze, insbesondere für Frauen.

Eine Berechnung, die die Belegschaftsvertretung nicht nachvollziehen kann: "Das ist Wunschdenken seitens der Wirtschaft", meint Gerda Mostbauer, Fachgruppenvorsitzende für Gesundheitsberufe im ÖGB, im Gespräch mit der " Wiener Zeitung ". Zu einem Beschäftigtenzuwachs werde es durch die Novelle kaum kommen, denn: "Der Bedarf ist zwar da, aber ich weiß nicht, wo das Personal herkommen soll", verweist sie auf den Mangel an hochqualifizierten Pflegekräften in Österreich.

Gewerkschaft pocht auf Qualitätskontrolle

Viele Pflegende lassen sich derzeit über sogenannte "Pooldienste" freiberuflich Nebenjobs in Krankenanstalten vermitteln - und zwar vorwiegend in Pflegeheime, die so versuchen, ihre Personalengpässe zu Spitzenzeiten auszugleichen, erläutert Mostbauer. Sie vermutet, dass es durch die Novelle lediglich zu einer Umschichtung von Fachkräften aus diesen Pooldiensten zu Arbeitskräfteüberlassern kommt - was die absolute Zahl der Pflegekräfte aber nicht erhöhen würde. Mit der Gesetzesnovelle in ihrer derzeitigen Form ist die Fachgruppenvorsitzende nicht zufrieden: Neben Evaluierungen der Leistung der Zeitarbeiter fordert der ÖGB die Verankerung von Qualitätskriterien, auch in den gesetzlichen Grundlagen für Arbeitskräfteüberlasser. "Pflege ist Beziehungsarbeit und kann nicht wie am Fließband herunter gearbeitet werden. Man braucht einige Zeit, um sich einzuarbeiten, und eine Bindung zu den Patienten entsteht", so Mostbauer.

Sozialbetreuungsberufe werden vereinheitlicht

Ebenfalls in der Novelle enthalten ist eine bundesweite Vereinheitlichung der Sozialbetreuungsberufe. Derzeit gibt es unterschiedliche Standards für Alten- oder Behindertenpfleger und keine wechselseitige Anerkennung zwischen den Bundesländern. So könnte es gegenwärtig vorkommen, dass ein in Niederösterreich ausgebildeter Pfleger in der Steiermark nicht arbeiten kann. Die Vereinheitlichung wurde bereits in einem 15a-Vertrag des Bundes mit den Ländern fixiert und wird jetzt mit dem Gesetz umgesetzt. Neu geschaffen wird auch eine bundeseinheitliche Sonderausbildung für die Kinderintensivpflege.