Die EU-Taxonomie und die Stromerzeugung auf der Basis von Gas und Kernkraft.
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Die EU hat im Frühjahr im Rahmen ihrer Taxonomie einen Text angenommen, in dem die meisten Wirtschaftstätigkeiten aufgeführt sind, die wesentlich zum Klimaschutz beitragen sollen:
- Neue Kernkraftwerke zur Stromerzeugung mit einer Baugenehmigung vor 2045.
- Änderungen und Nachrüstungen bestehender Kernkraftwerke (sprich: Laufzeitverlängerungen) werden bis 2040 genehmigt.
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Forschung und Innovation im Bereich der Sicherheitsstandards und der Abfallminimierung können ebenfalls einbezogen werden.
- Stromerzeugung oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung aus fossilen, gasförmigen Brennstoffen.
- Tätigkeiten mit einer Baugenehmigung vor 2030 werden einbezogen, wenn die direkten Emissionen unter 270 Gramm CO2/kWh liegen. Falls diese Tätigkeiten der Stromerzeugung dienen, werden sie ebenfalls berücksichtigt, wenn die jährlichen direkten Treibhausgasemissionen einen Durchschnitt von 550 Kilo CO2/kW über 20 Jahre nicht überschreiten. Zu beachten ist, dass nach 2030 ein noch strengerer Schwellenwert von 100 Gramm CO2/kWh gilt.
Diese Aktivitäten müssen eine Anlage ersetzen, die feste oder flüssige fossile Brennstoffe verwendet, und bis 2035 eine Umstellung auf erneuerbare oder kohlenstoffarme Gase gewährleisten. Außerdem sollten sie regelmäßig auf ihre Einhaltung überprüft werden.
Hinsichtlich der Vereinbarkeit der Atomenergie mit der Anforderung, keinen nennenswerten Schaden anzurichten, stützte die EU-Kommission ihren Vorschlag auf das Argument der Gemeinsamen Forschungsstelle, dass die bestehenden Technologien zu einer stabilen Grundlastversorgung beitragen und damit die wesentlichen negativen Auswirkungen der Kernenergie zu vertretbaren Kosten ausgleichen können.
Nachfrageszenarien der Internationalen Energieagentur und der EU, die mit einem Ziel von maximal 1,5 Grad vereinbar sind, zeigen, dass die Gasnachfrage nach 2030 sinken muss. Die technischen Screening-Kriterien gehen indirekt auf dieses Problem ein, indem sie von den Gasbetreibern den Nachweis verlangen, dass ihre Anlagen technisch für eine schrittweise Umstellung auf erneuerbare und CO2-arme Gase gerüstet sind, um künftige technologische Entwicklungen (wie Grünen Wasserstoff) zu berücksichtigen. Der vorgeschlagene Zeitrahmen für die Umstellung - Abschluss: 2035 - ist zwar sehr ehrgeizig, aber notwendig, um das EU-Ziel der Klimaneutralität für 2050 zu erreichen.
Gaskraftwerke soll keine Atomkraftwerke ersetzen
Mit Blick auf die derzeitigen Technologien wird es eine ziemliche Herausforderung sein, den Schwellenwert von 270 Gramm CO2/KWh zu erreichen. Die neuesten Gas- und Dampfturbinenkraftwerke haben eine Intensität von etwa 333 Gramm CO2/kWh. Effizienzsteigerungen sind möglich, werden aber wohl nur marginal sein und Zeit brauchen. CO2-Abscheidung und -Speicherung ist eine Option, doch die technischen und kostenbezogenen Probleme sind nach wie vor zentrale Herausforderungen, deren Lösung Zeit in Anspruch nehmen wird. Infolgedessen müssen Gaskraftwerke eventuell ihre CO2-Intensität kurzfristig mittels Beimischung konventioneller Gasen zu Biogas oder Grünem Wasserstoff verringern.
Stützt man sich auf den 20-Jahres-Durchschnitt von 550 Kilo CO2/kW pro Jahr, haben Europas Stromerzeuger mehr Zeit zur Dekarbonisierung. Ihre Aktivitäten wären immer noch mit der Taxonomie vereinbar, solange sie ihre Emissionen in Zukunft ausreichend reduzieren und sich verpflichten, bis 2035 auf erneuerbare oder CO2-arme Gase (wie Wasserstoff) umzustellen. Das Kriterium beschränkt allerdings die Gaskraftwerke auf einen Spitzenverbrauch und scheint nicht auszureichen, um mittelfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bis angemessene Beimischungsquoten erreicht sind.
Laut dem Konzept der EU-Taxonomie sollen Gaskraftwerke keine Kernkraftwerke ersetzen. Der Bau neuer Gaskraftwerke in Belgien als Ersatz für Aromreaktoren steht also nicht im Einklang mit der EU-Taxonomie. Diese berücksichtigt auch keine Infrastrukturinvestitionen in Transport, Speicherung und Verteilung von Erdgas - es sei denn, diese dienen der Umstellung auf Wasserstoff. Die Fristen 2030 (Gas) und 2040 bis 2045 (Kernenergie) zeigen den Übergangscharakter dieser Technologien aus Sicht der EU. Bis dahin sind noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Neben den Versorgungsprobleme durch die Schwankungen der Erneuerbaren erschwert der Ausstieg aus Kohle- und der Atomkraft in Ländern wie Deutschland und Belgien die Situation. Diese Probleme werden wahrscheinlich so lange bestehen bleiben, bis Europa ein viel größeres Paket an erneuerbaren Energien einsetzt und größere Fortschritte bei Grünem Wasserstoff und CO2-Speicherung und -Beseitigung macht.
EU-Taxonomie soll am 1. Jänner 2023 in Kraft treten
EU-Parlament und Rat haben vier Monate Zeit (und zwei weitere beantragt), um den Vorschlag der EU-Kommission zu prüfen. Einwände sind möglich, Abänderungen nicht. Ein Einspruch bräuchte im EU-Parlament eine Mehrheit und im Rat eine erweiterte qualifizierte Mehrheit (mindestens 20 Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten). Trotz lautstarker Opposition ist jedoch davon auszugehen, dass das Dokument durchgeht. Vor allem die Kernenergie dürfte angesichts der Energiekrise und des EU-Plans, die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern, Unterstützung erhalten. Gibt es keine Einwände, dann tritt das Gesetz am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Eine verpflichtende detaillierte Berichterstattung über die Taxonomie-Anpassung in den nächsten Jahren wird die Transparenz erhöhen. Fraglich ist allerdings, Aber sich noch genügend Investoren für Kernkraft und Gas finden. Für die meisten scheint die Aufnahme der Atom- und Gaskraftwerke in die EU-Taxonomie (unter bestimmten Bedingungen) keine Auswirkungen auf ihre Investitionspolitik zu haben. Laut einer Barclays-Umfrage würden aber zumindest 45 Prozent grüne Anleihen kaufen, die Projekte zur Stromerzeugung aus Gas finanzieren. Und sogar 60 Prozent würden grüne Anleihen kaufen, die Projekte zur Stromerzeugung aus Kernenergie finanzieren.