Erstmals hat das EU-Parlament (EP) bei seiner Tagung vor zwei Wochen in Straßburg dem Rat die Entlastung für den Haushalt 2000 verweigert. Die Angelegenheit ging an den Haushaltsausschuss zurück. Einen neuerlichen Versuch gibt es nun im "Mini-Plenum", das ab morgen in Brüssel tagt.
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Ungeklärt waren Ausgaben in der Außen und Verteidigungspolitik. Die Ungereimtheiten seien auf "administrative Versäumnisse" zurückzuführen gewesen, erklärte SP-EU-Abg. Herbert Bösch, Mitglied des Haushaltskontrollausschusses, der "Wiener Zeitung". Dass das Parlament nun den Rat entlaste, sei "eine Formsache".
Das EU-Parlament hat die politische Verantwortung der Kommission zu bewerten, bevor es ihr die "Entlastung" für die Ausführung des Haushaltsplans erteilt. An der Erstellung, Ausführung und Kontrolle sind neben der Kommission und dem Rat eben auch das Parlament sowie der Europäische Rechnungshof beteiligt. Das Parlament hat im Zuge der Vertragsrevisionen erweiterte Befugnisse im Haushaltsbereich erhalten. Doch sein Einfluss ist nach wie vor unterschiedlich: Etwa bei den "obligatorischen" Ausgaben (für Agrarpolitik) hat das Parlament ein Mitspracherecht, das letzte Wort behält aber der Rat. Da es die einzige direkt gewählte EU-Institution ist, soll es auch die volle Budgethoheit erhalten, lautet eine Forderung, die im Zuge des Reformkonvents wiederholt vorgebracht wird. Im Übrigen müsse das Einnahmensystem - aus Agrarabgaben, Zöllen, Mehrwertsteuer und maximal 1,27 Prozent des BIP der einzelnen Mitgliedsländer - vereinfacht werden, fordert auch Herbert Bösch. Die Antwort lautet: "Europa-Steuer".