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Das Geständnis von Dietrich Birnbacher, sechs Millionen Euro von der Kärntner Landesholding kassiert zu haben, obwohl seine Leistung rund um den Hypo-BayernLB-Deal höchstens 300.000 Euro wert gewesen sei, liegt auf dem Tisch. Dass der Fall damit in allen Facetten abgeschlossen ist, kann jedoch bezweifelt werden.
Zum einen stellt sich die Frage, warum der Wirtschaftsprüfer gerade jetzt ein Geständnis abgelegt hat: Einerseits besteht die Möglichkeit, dass er nun - offenbar im Gegensatz zu früheren Darstellungen - tatsächlich die Wahrheit sagt und sich eine mildere Strafe erhofft, wenn er seine angeblichen Komplizen ans Messer liefert. Feststeht allerdings auch, dass Birnbacher sich vor seinem Geständnis in der Situation gesehen hat, möglicherweise als einziger der vier Angeklagten einen Schuldspruch auszufassen. Schließlich hat ihm Richter Manfred Herrnhofer unmissverständlich attestiert, er habe in seinem schriftlichen Leistungsverzeichnis Dinge angeführt, die er gar nicht selbst getan habe. Prompt behaupten nun die angeklagten Landesholding-Chefs, von Birnbacher getäuscht worden zu sein - was dieser freilich bestreitet.
In Bezug auf den prominentesten Angeklagten, den Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz, ist wiederum die Frage eines allfälligen Tatmotivs offen. Warum sollte Martinz dem Wirtschaftsprüfer wissentlich eine weit überhöhte Millionengage zukommen lassen? Beweise für Rückflüsse an Martinz oder die ÖVP liegen - soweit bekannt - nicht vor; Martinz und die Holding-Chefs bestreiten sämtliche Vorwürfe. Birnbachers Aussage, er habe sich vorstellen können, dass irgendwann einmal jemand kommen und Geld verlangen werde, ist vor Gericht wahrscheinlich nur dann von Wert, wenn er glaubhaft erklären kann, dass derartige Vorgehensweisen Usus gewesen seien. Dafür gibt es bisher keine Anhaltspunkte; wenn es jedoch so wäre, würde es den Skandal noch ausweiten und Birnbacher sich selbst möglicherweise noch stärker belasten.
Gespannt darf man auch sein, ob die Staatsanwaltschaft die - in Absprache mit dem Justizministerium erfolgte - zweimalige Einstellung der Causa schlüssig darauf zurückführen kann, dass ein paar Punkte in Birnbachers Leistungsverzeichnis nicht stimmten und der Auftragsbrief rückdatiert war. Dasselbe gilt für jene prominenten Gutachter, die dem Honorar ihren Segen erteilt haben.