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Wien. Einen Rechtsanspruch auf eine sechste Urlaubswoche oder zumindest auf bis zu fünf freie Tage ohne Lohnfortzahlung: Das hat die Bundesjugendvertretung diese Woche für all jene gefordert, die sich in Jugendverbänden freiwillig engagieren. In Deutschland gibt es bereits in allen Bundesländern bis auf zwei eine gesetzlich verankerte Freistellungsmöglichkeit, so die Argumentation. Für den Verdienstentgang gibt es dort Förderungen.
In Österreich sind die Chancen auf eine Veränderung in diese Richtung allerdings extrem schlecht. "Aus Sicht des Sozialministeriums ist die Schaffung eines solchen Zusatzurlaubes nicht vorstellbar. Zum einen sieht das Regierungsprogramm zum Thema sechste Urlaubswoche keine Maßnahmen vor. Zum anderen wurde dieses Thema in der vergangenen Legislaturperiode lang und intensiv diskutiert, ohne dass sich hier eine Lösung abgezeichnet hätte", heißt es auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" aus dem Ministerium. Auch ein Fördermodell sei dadurch undenkbar.
"Es gibt eine gelebte Praxis"
Eine Zweckbindung eines Urlaubsanspruches sei dem österreichischen Urlaubsrecht völlig fremd. Urlaub diene der Erholung des Arbeitnehmers, eine ausdrückliche Zweckbindung würde diesem Grundsatz fundamental widersprechen. Beim Pflegeurlaub handle es sich nicht um einen Urlaub, sondern um eine Dienstfreistellung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Diese Regelung gebe dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, höherrangigen Verpflichtungen familiärer oder öffentlicher Natur nachzukommen, ohne dass er das Entgelt für diese Zeit verliert. "Jugendarbeit ist ein freiwilliges Engagement in der Freizeit und daher mit den genannten Verpflichtungen nicht vergleichbar", heißt es.
Auch für Einsätze freiwilliger Mitglieder diverser "Blaulichtorganisationen" bestehe kein Anspruch auf eine Dienstfreistellung oder einen Zusatzurlaub. "Es gibt dazu eine in den Betrieben gelebte und funktionierende Praxis, Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einvernehmlich zu finden." Dieser Weg sollte laut Sozialministerium auch bei der Frage der Freizeit für Jugendarbeit beschritten werden.