Zum Hauptinhalt springen

Sehnsucht nach Harmonie

Von Walter Hämmerle

Politik

Fiedler: Einheitliches Dienstrecht für alle Beamten damit passé. | Bund kann kaum Druck auf Länder machen. | Wien. Die neue Bundesregierung will der zunehmenden Auseinanderentwicklung bei den Dienstrechten der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden einen Riegel vorschieben. Dazu soll, wie exklusiv in der "Wiener Zeitung" von Dienstag zu lesen war, in den kommenden vier Jahren Druck auf Bundesländer und Gemeinden ausgeübt werden, die unterschiedlichen Pensionssysteme zu harmonisieren. Ziel ist - und so steht es wörtlich im Koalitionsübereinkommen -, "ein auf der Bundesregelung (Allgemeines Pensionsgesetz und Nebenregelungen) basierendes einheitliches Pensionsrecht für alle Pensionsversicherten zu schaffen".


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 18 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Klingt gut, hat aber leider einen Haken: "Tatsächlich sind die Möglichkeiten der Regierung, auf Länder und Gemeinden einzuwirken, sehr schwach", erklärt der ehemalige Vorsitzende des Österreich-Konvents, Franz Fiedler, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Viele Zuckerln

für Landesbeamte

Denn das Dienstrecht für die Beamten von Ländern und Gemeinden sind exklusive Landessache, der Bund kann hier lediglich die Finanz-Daumenschraube bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen anzuziehen versuchen. Auf dass die Länder von selbst auf das in ihren Pensionssystemen schlummernde Sparpotenzial aufmerksam werden. Denn einzelne Bundesländer, beispielsweise Wien, versüßen ihren Beamten den Ruhestand mit Pensionistenbedingungen, von denen ihre Kollegen im Bund nur träumen können.

Für Fiedler hat sich die Regierung mit der Konzentration auf eine Angleichung der Pensionssysteme endgültig vom Ziel eines einheitlichen Dienstrechts für alle Beamten verabschiedet. Die Abschaffung des einst in der Verfassung verankerten Harmonisierungsgebots erweist sich damit im Rückblick als schwerer Fehler. Denn in den vergangenen Jahren haben sich die Beamtendienstrechtssysteme von Bund, Ländern und Gemeinden weiter auseinander entwickelt.

Für Fiedler wäre es sinnvoll, wenn es gelänge, den unterschiedlichen Dienstrechten zumindest ein einheitliches Besoldungssystem zugrunde zu legen. Dieses sollte sich an der - zumindest im Prinzip - im Bund geltenden Aufteilung in ein Grundgehalt plus einer Funktionszulage allerdings ohne Vorgabe der Gehaltshöhe orientieren. Damit könnte die unüberschaubare Vielzahl an Nebenzulagen abgeschafft werden.

Realistischer als dieses Wunschziel ist für Fiedler jedoch die Vereinheitlichung des Pensionsantrittsalter der Beamten, "denn mehr ist wohl ohnehin nicht zu machen". Dies würde letztlich auf einen Nachvollzug der Pensionsreformen bei den Bundesbeamten für deren Kollegen auf Länder- und Gemeindeebene hinauslaufen.

An der Bereitschaft der Länder, die Privilegien der eigenen Beamtenschaft zu streichen, darf jedoch gezweifelt werden. Zumindest in den vergangenen sieben Jahren verstand etwa Wien das Beharren auf einem eigenen, sanfteren Weg der Pensionsreform als politisches Statement gegen die schwarz-blaue Regierung. Ob sich das unter Rot-Schwarz ändern wird, bleibt abzuwarten.