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Wer Österreicher werden will, muss seit heute, Donnerstag, die Voraussetzungen des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes erfüllen. Nach der am Mittwoch erfolgten Kundmachung im Bundesgesetzblatt trat am Donnerstag das neue Gesetz in Kraft. Neben Veränderung bei den Fristen (vorzeitige Einbürgerungen finden erst nach sechs Jahren Aufenthalt in Österreich statt), wurde auch eine verpflichtende Landeskundeprüfung eingeführt.
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Einzig für Bewerber, die über einen Zusicherungsbescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft verfügen, gilt noch das alte Gesetz.
Die größte und mittlerweile auch heftig debattierte Neuerung ist der Landeskundetest. Die ersten solchen Prüfungen dürften allerdings erst in zwei Monaten stattfinden, da die Skripten für die Bewerber erst in Ausarbeitung sind und auch das Procedere in den dafür zuständigen Landesregierungen noch nicht hundertprozentig fixiert ist.
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