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Selbstanzeige bei der Finanz wird teuer

Von Lukas Muttenthaler

Wirtschaft
Eine korrekte Buchführung erspart dem Steuerzahler Zores mit der Finanz.
© Stauke/fotolia

Ab 1. Oktober werden gestaffelte Strafzuschläge eingehoben.


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Wien. Steuersünder kommen in Zukunft hierzulande nicht mehr so leicht davon, denn ab 1. Oktober 2014 gelten für Selbstanzeigen, die anlässlich einer finanzbehördlichen Betriebsprüfung erstattet werden, schärfere Regeln. Wer Reue zeigen und reinen Tisch machen will, sollte Selbstanzeige erstatten, bevor die Betriebsprüfung von der Finanz angekündigt wird, denn dann kommt man ohne eine Abgabenerhöhung davon. Ab dem kommenden Monat fallen nämlich Strafzuschläge bei Selbstanzeige an, sobald eine Prüfung angekündigt wurde. Die Höhe der Zuschläge, die bei allen Anzeigen nach dem 30. September anfallen, richtet sich nach der Höhe der Abgabenschuld.

Strafzuschläge bis 30 Prozent

Wer Selbstanzeige bei der Finanz erhebt, muss künftig bei einem hinterzogenen Betrag bis 33.000 Euro einen fünfprozentigen Strafzuschlag entrichten, bis zu 100.000 Euro wird eine 15-prozentige Strafe fällig, bis zu 250.000 Euro müssen in Zukunft 20 Prozent mehr zurückgezahlt werden. Alle Beträge, die darüber hinausgehen, werden mit einem Strafzuschlag von 30 Prozent sanktioniert. Bis dato muss man dem Staat lediglich die unterschlagene Summe plus einen minimalen Zuschlag von 1,88 Prozent rückerstatten - gleich wie hoch der Betrag der hinterzogenen Steuern war.

Die künftigen Zuschläge fallen bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen an, nicht aber bei leicht fahrlässig begangenen Finanzvergehen - wobei die Grenzen hier durchwegs fließend sind. Leichte Fahrlässigkeit liegt etwa bei Buchungsfehlern vor.

Richtig beichten

Hat man in puncto Steuern ein schlechtes Gewissen und will dem Fiskus beichten, um einem finanzstrafrechtlichen Verfahren zu entgehen, sollte man zuallererst seinen Steuerberater konsultieren. Dieser stellt fest, ob und welche Steuern hinterzogen wurden, und berechnet das korrekte Ausmaß an unterschlagenen Steuerbeträgen. Der Steuerberater fasst dies in einem schriftlichen Bericht zusammen und gibt ihn für den Klienten beim Finanzamt ab. Ab dem Abgabezeitpunkt der Strafanzeige setzt die strafbefreiende Wirkung für den Steuerhinterzieher ein. Das weitere Verfahren kann sich jedoch noch in die Länge ziehen.

"Wer gut schlafen will, sollte in puncto Steuern gewissenhaft sein, denn das Klima wird sicher rauer", sagt Antje Ploberger von LBG Österreich. Eine Selbstanzeige, wenn man einen "Irrtum" erkennt, müsse jedenfalls ordnungsgemäß erstattet werden, sonst schadet sie dem Steuerzahler unter Umständen mehr, als sie ihm nützt. Ploberger: "Man kann nicht abschätzen, ob nicht die Finanz schon im Hintergrund tätig ist." Der Steuerberater sorgt dafür, dass alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Selbstanzeige wasserdicht ist.

Präventivwirkung

Ein Grund für die Einführung des Strafzuschlags ist das exponentielle Anwachsen von Selbstanzeigen innerhalb der vergangenen Jahre. Gab es im Jahr 2010 lediglich 3000 Selbstanzeigen in Österreich, wuchs die Anzahl der Selbstanzeigen im Jahr 2013 auf 12.717 an.

Wie kam es zu diesem Anstieg? Wirtschaftsprüfer Alexander Lang von Deloitte Austria erklärt: "Einerseits haben Steuerberater ihren Klienten in vergangener Zeit vermehrt zu Selbstanzeigen geraten, damit ein finanzstrafrechtliches Verfahren für den Steuersünder ausbleibt. Andererseits wird Steuerhinterziehung vor allem durch die mediale Berichterstattung über die Abgabenhinterziehung von Prominenten innerhalb der Bevölkerung zusehends als verpönt und gesellschaftlich unerwünscht angesehen." Nach dem signifikanten Anstieg an Selbstanzeigen entschied sich die Regierung, den Boom mit Strafzuschlägen zu unterbinden - zumal der Staat aufgrund budgetärer Defizite dieses Geld freilich gut gebrauchen kann. Ab 2015 sollen die strengeren Regeln dem Fiskus 30 Millionen Euro mehr im Jahr bescheren.

Mehr Steuerehrlichkeit?

Im Wesentlichen soll die Gesetzesnovelle im Hinblick auf Steuerhinterziehung neben einer budgetären Aufbesserung des Staatshaushaltes eine Präventivwirkung zeigen. Die Finanz will schwarze Schafe davon abhalten, auf die Ankündigung einer Steuerprüfung zu warten und "auf den Weg der Steuerehrlichkeit zurückbringen", wie ein Sprecher des Finanzministeriums der "Wiener Zeitung" sagt. Steuerhinterziehung zahlt sich für den einzelnen Bürger jedenfalls immer weniger aus.

Eine weitere Verschärfung: Wer sich bereits einmal selbst angezeigt hat, kann wegen der gleichen Abgabe in der gleichen Zeitperiode nicht eine weitere Selbstanzeige einbringen. Bisher gibt es die Möglichkeit, mit einem Zuschlag von 25 Prozent ein Finanzstrafverfahren nach mehrmaliger Selbstanzeige zu vermeiden.