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Die Budgetbegleitgesetze bestehen aus insgesamt 77 Einzelgesetzen. Tag für Tag lässt nun die Bundesregierung Details wissen. Wie Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat und ihr Staatssekretär Reinhart Waneck gestern verkündeten, soll die Krankenscheingebühr in Höhe von 3,63 Euro mit 1. Jänner 2004 fallen. Zeitgleich werden stattdessen einheitliche Selbstbehalte eingeführt. Vorgesehen ist auch eine Harmonisierung der Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitern und Angestellten auf einheitlich 7,3 Prozent.
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Die allgemeinen Selbstbehalte sollen "einheitlich und sozial ausgestaltet" sein, wie Rauch-Kallat betonte. Für die Ausarbeitung der Details muss sich nun der Hauptverband der Sozialversicherungsträger den Kopf zerbrechen. Dieser bekommt von der Regierung den Auftrag für eine Verordnung, um in allen Gebietskrankenkassen einen einheitlichen Kostenbeitrag für ärztliche Leistungen festzulegen. Wie hoch dieser Selbstbehalt ausfallen soll und ob es sich dabei um einen Fixbetrag oder um einen Prozentsatz handeln soll, blieb weiterhin unklar. Das sei eine Sache von Verhandlungen. Für die Ministerin wäre jedoch eine jährliche Deckelung "am gerechtesten" - die zuletzt genannten 600 Euro pro Jahr als Obergrenze erscheinen ihr allerdings zu hoch.
Geht es nach Rauch-Kallat, so müssten künftig die Ärzte selbst die Selbstbehalte einkassieren - dies wäre die "einfachste Lösung". Sie sei "guten Mutes", dass der Hauptverband einen geeigneten Entwurf ausarbeiten werde. Geschehen soll dies in den nächsten Wochen, denn schon im Mai soll das Gesetz eingebracht werden.
Dieses beinhaltet auch eine Harmonisierung der Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitern (derzeit 7,6) und Angestellten (derzeit 6,9) auf einheitliche 7,3 Prozent. Dem Staat fallen damit 94 Mill. Euro an Mehreinnahmen zu. Rauch-Kallat nannte die Maßnahme als ersten Schritt "durchaus vertretbar". In einem zweiten sollen dann auch die Leistungen harmonisiert und andere Berufsgruppen einbezogen werden.
Die Ministerin kündigte auch eine "moderate Erhöhung" der Krankenversicherungsbeiträge für alle PensionistInnen an - diese soll in zwei Schritten (2004 und 2005) um je 0,5 auf 4,75 Prozent erfolgen. Ein durchschnittlicher ASVG-Pensionist mit 750 Euro brutto muss 2004 um 3,75 und 2005 um 7,5 Euro pro Monat mehr berappen. Für den Staat bedeutet dies wiederum Mehreinnahmen von 103,3 Mill. 2004 und 209,7 Mill. Euro 2005, so Rauch-Kallat. Die Erhöhung sei aufgrund der höheren Lebenserwartung und der größeren Unfallhäufigkeit von PensionistInnen nötig.
Für Freizeit- und Haushaltsunfälle wird künftig von allen zusätzlich ein Betrag von 0,1 Prozent eingehoben, was 104 Mill. Euro einbringe.
Ohne diese Maßnahmen würde das Defizit der Kassen rasant anwachsen: 2002 auf 218 Mill., 2003 auf 318 Mill., 2004 auf 514 Mill. und 2005 auf 868 Mill. Euro. Ziel sei, das hochqualifizierte Gesundheitssystem zu erhalten, so Rauch-Kallat. Der "große Brocken" an Einsparungen muss aber durch Strukturmaßnahmen passieren. Entsprechende Schritte sollen parallel erfolgen. Alle genannten Maßnahmen werden mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten.
Bei SPÖ und Grünen sind die Reformpläne auf Kritik gestoßen. Ebenso wie der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse, Franz Bittner, sehen sie keine wirkliche Harmonisierung. Die Ärztekammer fordert einen Runden Tisch zum Thema.